Europäisches RechtDas Europäische Recht ist überstaatlich und wird in das weitere und das engere Recht unterschieden. Im engeren Sinne wird mit der Bezeichnung Europarecht das Recht der EU bezeichnet, welches auch als Unionsrecht betitelt wird. Dazu zählt des Weiteren die Europäische Atomgemeinschaft. Im weiteren Sinne wird mit dem Europäischen Recht das Recht der übrigen Organisationen Europas, die international agieren, bezeichnet. Der Europäische Gerichtshof ist das rechtsprechende Organ innerhalb der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Luxemburg. Die Verfassung der Europäischen Union wird durch den Vertrag von Lissabon dargestellt, Dieser völkerrechtliche Vertrag regelt die Zusammenarbeit und die Arbeitsweise der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Regelungen, die die Zusammenarbeit und dabei auch die Wirtschaft der einzelnen Länder betreffen, gelten nicht nur für Europa insgesamt, sondern natürlich im Einzelnen für die Länder. So wird die Wirtschaft bzw. deren Rahmenbedingungen in Deutschland rechtlich gesehen durch die Europäische Union geprägt. Brüssel ist damit die zentrale Stelle für Verordnungen und Rechtsetzungsmaßnahmen, die sich direkt auf die Unternehmen auswirken. |