Malta

Versuch einer Klarstellung über den Ratifizierungsstand

13. Juli 2008 | 1,114 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Aktuell werden verschiedene Zahlen betreffs der Mitgliedstaaten, die bereits den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben, verbreitet. In der Regel sind die Zahlen höher als es den Tatsachen entspricht.

Der nationale Ratifikationsprozess ist in den folgenden Staaten noch nicht vollständig abgeschlossen:

Deutschland: Der Bundespräsident muss das nationale Gesetz noch ausfertigen (Art. 82 des Grundgesetzes).

Irland: wie wohl allseits bekannt sein dürfte.

Italien: Bisher hat lediglich die Regierung das Gesetz verabschiedet.

Niederlande: Die Königin muss das nationale Gesetz noch bestätigen (Art. 87 Abs. 1 der Verfassung der Niederlande).

Schweden: Bisher hat die Regierung das Gesetz verabschiedet.

Spanien: In der kommenden Woche wird der Senat das Gesetz verabschieden, jedoch fehlt im Anschluss daran noch immer die Billigung durch den spanischen König (Art. 62 der spanischen Verfassung).

Tschechien: Das Verfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit des Vertrags mit der tschechischen Verfassung. Im Anschluss daran wird es wahrscheinlich neue wichtige Gründe geben, den Vertrag nicht vor anno dazumal zu ratifizieren.

Zypern: Der Präsident und/oder der Vize-Präsident haben innerhalb von 15 Tagen nach Übersendung des am 3. Juli vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Gesetzes noch ein Vetorecht. Nutzen sie dieses nicht, sollen sie das Gesetz spätestens nach Ablauf der Frist verkünden (Artt. 48 (f), 50 (a) (ii) und 52 der Verfassung Zyperns). Dies ist bislang nicht geschehen, die Frist aber auch noch nicht abgelaufen.

Im Übrigen sind in allen Staaten die nationalen Ratifizierungsprozesse nicht abgeschlossen, solange es in den Staaten erforderlich bleibt, die Gesetze in den nationalen Gesetzesblättern zu veröffentlichen. Ein dort unveröffentlichtes Gesetz kann nicht in Kraft treten – dies gilt aktuell zB auch noch für Österreich. Österreich hat allerdings bereits die Ratifizierungsurkunde in Rom hinterlegt und wäre somit im Fall des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon an den Vertrag bereits gebunden.

Polen wird vielerseits als einer der Staaten bezeichnet, der noch nicht ratifiziert hat. Tatsächlich betrifft dies aber nur den völkerrechtlichen Prozess, nicht aber den nationalen. Der nationale Ratifikationsprozess ist bereits abgeschlossen, denn das Gesetz wurde in Polen bereits vom Präsidenten im April ausgefertigt. In Polen ist der Ratifikationsprozess lediglich deshalb ins Stocken gekommen, da die Ratifikationsurkunde, die in Rom für den Abschluss des völkerrechtlichen Prozesses noch hinterlegt werden müsste, zurückgehalten wird. Solange die Hinterlegung nicht erfolgt ist, ist zwar der nationale Prozess abgeschlossen, aber eine völkerrechtliche Bindung an den Vertrag kann nicht erfolgen.

Polen ist allerdings in diesem Stadium aktuell nicht alleine. Auch Litauen (eventuell fehlt aber noch die im Sinne von Art. 84 Nr. 24 der Verfassung Litauens erforderliche Unterzeichnung durch den Präsidenten), Luxemburg (wobei nicht bekannt ist, ob der Großherzog bereits das Gesetz im Sinne des Art. 34 der Luxemburger Verfassung bestätigt hat), Finnland (möglicherweise fehlt hier noch die Verkündung durch den Präsidenten nach § 19 der Verfassung Finnlands), Estland (möglicherweise fehlt hier noch die Bestätigung durch den Präsidenten nach § 78 Nr. 6 des Grundgesetzes Estlands), Griechenland (möglicherweise fehlt hier die Ausfertigung durch den Präsidenten nach Art. 42 Abs. 1 der Verfassung Griechenlands; die dafür vorgesehene Frist läuft eventuell allerdings auch noch), Belgien und das Vereinigte Königreich haben zwar zumindest teilweise den erforderlichen nationalen Ratifikationsprozess abgeschlossen, aber haben den völkerrechtlichen Abschluss durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Rom noch vor sich.

Tatsächlich völkerrechtliche Verbindlichkeit haben aktuell nur 11 Mitgliedstaaten erklärt, da sie die Hinterlegung bereits abgeschlossen haben: Ungarn, Slowenien, Malta, Rumänien, Frankreich, Bulgarien, Slowakei, Portugal, Dänemark, Österreich und Lettland.

Thema: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vertrag von Lissabon, Zypern, Österreich


Effekt des Referendums in Irland auf andere Staaten

15. Juni 2008 | 835 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Aus Malta meldet man Bedauern über das Ergebnis im Referendum Irlands über den Vertrag von Lissabon, da dies Auswirkungen auf die Europawahl 2009 haben könnte. Tritt der Vertrag nicht in Kraft, würde Malta statt 6 Sitze im Europäischen Parlament weiterhin nur 5 Sitze erhalten.

Malta hat von allen im Parlament vertretenen Ländern bisher die wenigsten Sitze. Aber auch andere Staaten würden weniger Sitze als durch den Vertrag vorgesehen erhalten:

Jeweils einen Sitz weniger bekämen Slowenien, Lettland, Bulgarien, die Niederlande, Polen, Italien und das Vereinigte Königreich. Zwei Sitze weniger als geplant hätten Schweden, Österreich und Frankreich. Gleich vier Sitze weniger bekäme Spanien.

Das einzige Land, das das Scheitern des Referendums als “Vorteil” sehen könnte, wäre Deutschland, da es drei seiner bisherigen Sitze nicht verlieren würde.

Problematisch ist natürlich, dass die Aufstellung von Kandidaten für kommendes Jahr bereits begonnen hat und eine Unsicherheit über die Kandidatenanzahl den Wahlkampf für 2009 bis vielleicht zum Ende des Jahres beeinträchtigen könnte.

Quelle: Malta Media, LPB BW
Thema: Bulgarien, Deutschland, Europawahl 2009, Europäisches Parlament, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Malta, Niederlande, Polen, Schweden, Slowenien, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vertrag von Lissabon, Österreich


Ratifikation: Abschluss des völkerrechtlichen Prozesses

12. Mai 2008 | 681 Direktaufrufe | 9 Kommentare

Bisher haben acht EU-Mitgliedstaaten den völkerrechtlichen Ratifikationsprozess zum Vertrag von Lissabon abgeschlossen, das heißt, nicht nur die innerstaatlichen Prozeduren – in den meisten Staaten die parlamentarische Ratifikation – wurden vollendet, sondern das Generalsekretariat des Rates wurde über die Ratifikation auch abschließend in Kenntnis gesetzt und die Unterschriften der Staaten in Italien hinterlegt.

6. Februar 2008 – Ungarn
6. Februar 2008 – Malta
14. Februar 2008 – Frankreich

11. März 2008 – Rumänien

24. April 2008 – Slowenien
28. April 2008 – Bulgarien

9. Mai 2008 – Portugal
12. Mai 2008 – Slowakei

Quelle: Rat, TASR, EU Business
Thema: Bulgarien, Frankreich, Malta, Portugal, Rat der Europ. Union, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Vertrag von Lissabon


Was wären die Konsequenzen eines “Nein” in Irland?

10. Mai 2008 | 2,105 Direktaufrufe | 11 Kommentare

In einem Artikel von Rue89 wird diese Frage nach den Konsequenzen eines Nein zum Vertrag von Lissabon in Irland umfassend behandelt.

Dort vertritt man die Ansicht, dass die Konsequenzen für die Europäische Union nicht so weitreichend wie das Nein von Frankreich wären, da Irland keine so große Bedeutung für die Union wie der Kernstaat und Gründungsstaat Frankreich hätte. Die EU könne ohne Irland weiter bestehen, während ein Ausscheiden Frankreichs die EU wahrscheinlicher in Frage stellen würde.

Es heißt im Artikel, Irland würde wohl zunächst weiterhin EU-Mitgliedstaat bleiben, denn ein Ausscheiden ist im Vertrag von Nizza nicht geregelt worden, ein Austrittsrecht ist nicht vertraglich vereinbart worden. Erst mit der Ratifikation des Vertrags von Lissabon könnte ein Austritt erfolgen. Diese Ansicht entspricht allerdings nicht ganz den völkerrechtlichen Gegebenheiten. Nach der Wiener Vertragsrechtskonvention ist auch die Beendigung oder Suspendierung von völkerrechtlichen Verträgen – wie diese der EU – möglich. Diese Konvention haben Estland, Frankreich, Irland, Malta, Rumänien und Ungarn zwar noch nicht ratifiziert, allerdings kodifiziert sie in weiten Teilen ohnehin lediglich Völkergewohnheitsrecht, weshalb auch dies einem Ausscheiden eines Mitgliedstaats nicht im Weg stehen sollte.

Allerdings müsste über den Austritt Irlands vermutlich ebenfalls ein Referendum abgehalten werden, und die Frage ist, ob die Bevölkerung einem Austritt dann zustimmen würde. Nicht jedes Nein eines Kritikers gegen den Vertrag bedeutet auch ein Nein zur Europäischen Union, weshalb nicht jeder, der zum Vertrag Nein sagt, auch für den Austritt stimmen würde.

Also müsste es wahrscheinlich statt zum “freiwilligen” Austritt Irlands zum Ausschluss Irlands kommen, wäre ein Ausscheiden Irlands das Ziel, um die Europäische Union reformieren zu können und die anhaltende Reformblockade aufzuheben. Ein solcher Ausschluss wäre allerdings wohl zunächst nur zulässig, wenn Irland eine “erhebliche Vertragsverletzung” zu vertreten hätte (Art. 60 WVK). Eine solche insbesondere “erhebliche” Vertragsverletzung wird man Irland wegen eines Neins zu einem neuen Vertrag nicht vorwerfen können, auch wenn die EU grundsätzlich darauf gerichtet ist, sich fortlaufend zu reformieren, um sich den globalen Gegebenheiten anpassen zu können, was jeder Vertragspartei beim Beitritt zur EU klar sein sollte und weshalb jeder Mitgliedstaat sich grundsätzlich darum bemühen sollte, den Sinn und Zweck der EU nicht in Frage zu stellen, indem er deren Fortentwicklung unnötig blockiert.

Was allerdings ebenfalls ein wichtiger Grund zum Ausschluss Irlands sein könnte, ist in Art. 62 WVK normiert:

Grundlegende Änderung der Umstände
(1) Eine grundlegende Änderung der beim Vertragsabschluss gegebenen Umstände, die von den Vertragsparteien nicht vorausgesehen wurde, kann nicht als Grund für die Beendigung des Vertrags oder den Rücktritt von ihm geltend gemacht werden, es sei denn
a) das Vorhandensein jener Umstände bildete eine wesentliche Grundlage für die Zustimmung der Vertragsparteien, durch den Vertrag gebunden zu sein, und
b) die Änderung der Umstände würde das Ausmass der auf Grund des Vertrags noch zu erfüllenden Verpflichtungen tiefgreifend umgestalten.
(2) Eine grundlegende Änderung der Umstände kann nicht als Grund für die Beendigung des Vertrags oder den Rücktritt von ihm geltend gemacht werden,
a) wenn der Vertrag eine Grenze festlegt oder
b) wenn die Vertragspartei, welche die grundlegende Änderung der Umstände geltend macht, diese durch Verletzung einer Vertragsverpflichtung oder einer sonstigen, gegenüber einer anderen Vertragspartei bestehenden internationalen Verpflichtung selbst herbeigeführt hat.

Eine grundlegende Änderung seit dem Vertragsschluss mit Irland könnte man sicher als Argument für die Beendigung der Verträge auch ohne ein Referendum in Irland anbringen. Ob es allerdings nicht vorhersehbar war, dass die Union irgendwann an die Grenzen ihrer Reformfähigkeit stoßen würde, ist fraglich.

Im Artikel wird jedoch richtig angemerkt, dass ein Ausschluss Irlands aus der EU nicht tatsächlich von Irland und allen anderen Mitgliedstaaten gewollt ist. Ich denke allerdings, wenn es tatsächlich um die Frage ginge – Ausschluss von Irland oder totaler Reformstopp in der EU? -, dann würde die Entscheidung zwar trotzdem nicht leicht fallen, aber der Ausschluss die rational sinnvollere Lösung der verfahrenen Situation bieten.

Zumal aktuell in den Nein-Kampagnen in Irland fehlerhafte Argumente zu einer ablehnenden Haltung in der Bevölkerung führen, weshalb es fraglich ist, ob diese Fehlentwicklung der Grund sein sollte, in der EU in allen übrigen Mitgliedstaaten den Kopf in den Sand zu stecken. Es bliebe Irland nach einem Ausschluss der Weg zurück in die EU immer wieder offen, auch wenn die Prozedur wieder länger dauern würde und sich die irische Bevölkerung vom Ausschluss aus der EU wahrscheinlich erst einmal “erholen” müsste. Aber die irische Bevölkerung hätte dann umso mehr Zeit, sich den Vertragsinhalt nochmals genauer zu betrachten, um zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber entscheiden zu können. Und sie würden ihm wahrscheinlich zu einem späteren Zeitpunkt zustimmen, da es keinen wichtigen Grund gibt, nicht zuzustimmen! Der Reformvertrag ist zwar ein erheblicher Schritt, aber er ist – was die Grundlagen der Union betrifft – nicht so revolutionär, dass er rein rational gesehen Grund bieten würde, gegen ihn zu stimmen.

Zumindest – meint der Autor des Artikels – würde der Druck auf die irische Regierung erheblich verstärkt. Eine ähnliche Situation trat bereits ein, als Irland nach dem ersten Referendum zum Vertrag von Nizza gegen den Vertrag gestimmt hatte, weshalb es zu einem zweiten Referendum gekommen ist.

Eine Lösung könnten erneut “Opt-outs” für Irland sein, über welche die irische Bevölkerung dann ein zweites Mal – wie beim Nizza-Vertrag – abstimmen müssten, allerdings hat Dick Roche erst kürzlich verlauten lassen, dass es eine vergleichbare Lösung in Irland dieses Mal nicht geben würde. Diese Haltung ist allerdings verständlich, da bereits beim letzten Vertrag das zweite Referendum als undemokratisch kritisiert wurde, obwohl es damals auch um “Opt-outs” ging und somit nicht über die exakt selbe Materie abgestimmt wurde.

Im Artikel wird auch vorgeschlagen, die irische Verfassung zu ändern, allerdings ist dies ebenfalls nur durch ein Referendum zu bewerkstelligen, was mit Sicherheit nicht gelingen würde – wie bereits hier erwähnt.

Die Optionen, die nach einem Nein in Irland blieben, sind demnach nicht wirklich zahlreich, weshalb ich denke, dass es, wenn es kein weiteres Referendum mit “Opt-outs” gibt, ein Ausschluss Irlands irgendwann zur Debatte stehen wird. Vielleicht wird man diesen Vorschlag nicht sofort unterbreiten, vielleicht wird es einen weiteren Vertragsvorschlag nach dem Vertrag von Lissabon geben. Aber realistisch gesehen würde ein weiterer Vorschlag nur bedeuten, dass die aktuellen Reformpläne erheblich zurückgeschraubt werden müssten, was zu einer erheblichen Verlangsamung des Integrationsprozesses in der Europäischen Union führen würde.

Sicher kann darüber gestritten werden, ob der zB – wahrscheinlich am ernsthaftesten umstrittene – Schritt zur verstärkten gemeinsamen Verteidigungspolitik bereits unbedingt notwendig ist, auch wenn sie schon seit mehreren Jahrzehnten auf dem Plan steht. Wenn man in diesem Schritt aber eine Chance sieht, auf Dauer eine gemeinsame Friedenspolitik stärker zu fördern, anstatt – wie immer wieder überzogen befürchtet – völkerrechtswidrige Angriffskriege besser zu legitimieren (was ein Widerspruch in sich wäre, da Angriffskriege nie legitim sind), dann meine ich, dass es aktuell ein guter Zeitpunkt ist, auf EU-Ebene die gemeinsame Meinungsbildung in Konfliktsituationen durch die stärkere Zusammenarbeit zu fördern. Tatsache ist es doch, dass in der EU mehr Mitgliedstaaten zurückhaltend sind, was Kampfeinsätze betrifft, als es Mitgliedstaaten sind, die zB den USA wahrscheinlich in jeden Abgrund hinterher laufen würden. Diese Tendenz weniger Mitgliedstaaten wäre vielleicht durch eine gemeinsame Verteidigungspolitik besser zu beeinflussen – und insbesondere mit Blick auf möglicherweise anstehende Verschärfungen in aktuell vorhandenen Konfliktsituationen wünschenswert.

Darum stellt sich die Frage, ob ein Zurückpaddeln bei den Reformplänen in der Europäischen Union die beste Lösung wäre. Ich persönlich meine nicht. Zumal der Abstimmungsvorgang im Bezug auf die gemeinsame Verteidigungspolitik keinen Souveränitätsverlust der Mitgliedstaaten bedeuten würde, sondern lediglich die Kooperationen untereinander gefördert werden soll. Jeder Mitgliedstaat würde auch weiterhin für sich entscheiden, welche Handlungen er vornimmt, aber er wäre stärker dazu angehalten, sich mit anderen Staaten abzustimmen, bevor er handelt.

Aber vielleicht wird das Referendum in Irland auch zu Gunsten des Vertrags von Lissabon ausgehen, und dann werden sich all diese Fragen nicht stellen müssen.

Quelle: Rue89
Thema: EU-Ausland, Estland, Frankreich, Irland, Malta, Rumänien, Ungarn, Vertrag von Lissabon, Vertrag von Nizza


Portugal: Parlament ratifiziert heute

23. April 2008 | 1,247 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Die Assembleia da República in Portugal wird heute den Vertrag von Lissabon ab 16 Uhr (MEZ) debattieren und im Anschluss daran verabschieden. Zuvor wurde bereits eine deutliche Mehrheit im Parlament zu Gunsten des Vertrags prognostiziert.

Im Frühjahr 2007 stimmten übrigens 64% der Portugiesen einer europäischen Verfassung in Umfragen zu; seit 2005 ist die Zustimmung gestiegen. Demnach sollte auch für Portugal der Umstand, dass dort kein Referendum stattfindet, wie es noch 2005 zum EU-Verfassungsvertrag geplant, aber aufgrund des Scheiterns des Vertrags in Frankreich und den Niederlanden abgesagt worden war, kein großes Aufsehen erregen.

Zum Vergrößern anklicken:

Quelle: Eurobarometer 67, Assembleia da República
Thema: Beitrittskandidaten, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Umfragen, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon, Zypern, Österreich


Vertrag von Lissabon: Ratifikation bereits in fünf EU-Mitgliedstaaten erfolgt

11. März 2008 | 800 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Als erster Mitgliedstaat hat Ungarn bereits am 17. Dezember 2007 den EU-Reformvertrag – nur vier Tage nach dessen Unterzeichnung durch alle Staats- und Regierungschefs in Lissabon – mit 325 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen ratifiziert.

Am 29. Januar 2008 haben die Parlamente von Malta einstimmig und von Slowenien mit 74 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen den Vertrag von Lissabon ratifiziert.

Rumänien hat als vierter Mitgliedstaat am 4. Februar 2008 den Vertrag mit 387 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung ratifiziert. Zugleich war dies seit dem Beitritt Anfang 2007 der erste europäische Vertrag, den Rumänien als Mitgliedstaat unterzeichnet hat.

Frankreich hat den Vertrag am 14. Februar 2008 ratifiziert. Am 30. Januar 2008 hatten zunächst 210 Senatsmitglieder bei 48 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen für die Änderung der französischen Verfassung gestimmt. Artikel 88-5 der Verfassung, der ein Referendum zuvor zwingend vorschrieb, wurde so geändert, dass ein Referendum nur noch auf Antrag und bei Zustimmung einer parlamentarischen Mehrheit durchgeführt werden muss. Am 6. Februar 2008 lehnte die Nationalversammlung schließlich mit 227 gegen 175 Stimmen einen Antrag der Sozialistischen Partei, in einer Volksabstimmung über den Vertrag abstimmen zu lassen, ab. Am 7. Februar nahm die Nationalversammlung den Vertrag mit 336 Ja-Stimmen bei 52 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen an. In der Nacht zum 8. Februar 2008 nahm auch der Senat den Vertrag mit 265 Ja-Stimmen bei 42 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen an. Am 14. Februar 2008 wurde der Ratifikationsprozess in Frankreich durch die Unterschrift von Staatspräsident Nicolas Sarkozy und die anschließende Veröffentlichung im Staatsanzeiger abgeschlossen.

Quelle: Tagesanzeiger, Der Standard, AP
Thema: Frankreich, Malta, Rumänien, Slowenien, Ungarn, Vertrag von Lissabon


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