13. Juli 2008 | 1,114 Direktaufrufe |
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Aktuell werden verschiedene Zahlen betreffs der Mitgliedstaaten, die bereits den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben, verbreitet. In der Regel sind die Zahlen höher als es den Tatsachen entspricht.
Der nationale Ratifikationsprozess ist in den folgenden Staaten noch nicht vollständig abgeschlossen:
Deutschland: Der Bundespräsident muss das nationale Gesetz noch ausfertigen (Art. 82 des Grundgesetzes).
Irland: wie wohl allseits bekannt sein dürfte.
Italien: Bisher hat lediglich die Regierung das Gesetz verabschiedet.
Niederlande: Die Königin muss das nationale Gesetz noch bestätigen (Art. 87 Abs. 1 der Verfassung der Niederlande).
Schweden: Bisher hat die Regierung das Gesetz verabschiedet.
Spanien: In der kommenden Woche wird der Senat das Gesetz verabschieden, jedoch fehlt im Anschluss daran noch immer die Billigung durch den spanischen König (Art. 62 der spanischen Verfassung).
Tschechien: Das Verfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit des Vertrags mit der tschechischen Verfassung. Im Anschluss daran wird es wahrscheinlich neue wichtige Gründe geben, den Vertrag nicht vor anno dazumal zu ratifizieren.
Zypern: Der Präsident und/oder der Vize-Präsident haben innerhalb von 15 Tagen nach Übersendung des am 3. Juli vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Gesetzes noch ein Vetorecht. Nutzen sie dieses nicht, sollen sie das Gesetz spätestens nach Ablauf der Frist verkünden (Artt. 48 (f), 50 (a) (ii) und 52 der Verfassung Zyperns). Dies ist bislang nicht geschehen, die Frist aber auch noch nicht abgelaufen.
Im Übrigen sind in allen Staaten die nationalen Ratifizierungsprozesse nicht abgeschlossen, solange es in den Staaten erforderlich bleibt, die Gesetze in den nationalen Gesetzesblättern zu veröffentlichen. Ein dort unveröffentlichtes Gesetz kann nicht in Kraft treten – dies gilt aktuell zB auch noch für Österreich. Österreich hat allerdings bereits die Ratifizierungsurkunde in Rom hinterlegt und wäre somit im Fall des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon an den Vertrag bereits gebunden.
Polen wird vielerseits als einer der Staaten bezeichnet, der noch nicht ratifiziert hat. Tatsächlich betrifft dies aber nur den völkerrechtlichen Prozess, nicht aber den nationalen. Der nationale Ratifikationsprozess ist bereits abgeschlossen, denn das Gesetz wurde in Polen bereits vom Präsidenten im April ausgefertigt. In Polen ist der Ratifikationsprozess lediglich deshalb ins Stocken gekommen, da die Ratifikationsurkunde, die in Rom für den Abschluss des völkerrechtlichen Prozesses noch hinterlegt werden müsste, zurückgehalten wird. Solange die Hinterlegung nicht erfolgt ist, ist zwar der nationale Prozess abgeschlossen, aber eine völkerrechtliche Bindung an den Vertrag kann nicht erfolgen.
Polen ist allerdings in diesem Stadium aktuell nicht alleine. Auch Litauen (eventuell fehlt aber noch die im Sinne von Art. 84 Nr. 24 der Verfassung Litauens erforderliche Unterzeichnung durch den Präsidenten), Luxemburg (wobei nicht bekannt ist, ob der Großherzog bereits das Gesetz im Sinne des Art. 34 der Luxemburger Verfassung bestätigt hat), Finnland (möglicherweise fehlt hier noch die Verkündung durch den Präsidenten nach § 19 der Verfassung Finnlands), Estland (möglicherweise fehlt hier noch die Bestätigung durch den Präsidenten nach § 78 Nr. 6 des Grundgesetzes Estlands), Griechenland (möglicherweise fehlt hier die Ausfertigung durch den Präsidenten nach Art. 42 Abs. 1 der Verfassung Griechenlands; die dafür vorgesehene Frist läuft eventuell allerdings auch noch), Belgien und das Vereinigte Königreich haben zwar zumindest teilweise den erforderlichen nationalen Ratifikationsprozess abgeschlossen, aber haben den völkerrechtlichen Abschluss durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Rom noch vor sich.
Tatsächlich völkerrechtliche Verbindlichkeit haben aktuell nur 11 Mitgliedstaaten erklärt, da sie die Hinterlegung bereits abgeschlossen haben: Ungarn, Slowenien, Malta, Rumänien, Frankreich, Bulgarien, Slowakei, Portugal, Dänemark, Österreich und Lettland.
Thema:
Belgien,
Bulgarien,
Deutschland,
Dänemark,
Estland,
Finnland,
Frankreich,
Griechenland,
Irland,
Italien,
Lettland,
Litauen,
Luxemburg,
Malta,
Niederlande,
Polen,
Portugal,
Rumänien,
Schweden,
Slowakei,
Slowenien,
Spanien,
Tschechien,
Ungarn,
Vereinigtes Königreich,
Vertrag von Lissabon,
Zypern,
Österreich