Verfassungsvertrag

Vaclav Klaus: Lissabon ein Schritt zurück?

28. Dezember 2008 | 920 Direktaufrufe | 0 Kommentare

In einem Gastartikel für die tschechische Tageszeitung “Mlada fronta Dnes” betonte [Vaclav Klaus, der Vertrag von Lissabon] führe zu einer “Vertiefung des Demokratie-Defizits”. Der EU-Reformvertrag sei ein “Schritt zurück zu der abgelehnten EU-Verfassung“.

Diese Ansicht scheinen 79% der Abstimmenden in der letzten Umfrage des European Union Law Blogs nicht zu teilen:

Stünden (nur) die beiden folgenden Verträge als Optionen zur Wahl, für welchen würdest du dich entscheiden?

Abgegebene Stimmen: 47 (seit 30. Oktober 2008)

Müsste die Mehrheit sich entscheiden, würde sie sich für den Verfassungsvertrag entscheiden, somit sieht eine Mehrheit im Vertrag von Lissabon den Schritt zurück, während der Verfassungsvertrag vermutlich als größerer Schritt nach vorne beurteilt worden wäre.

Sollte es zu Neuverhandlungen der Verträge kommen müssen, wäre kaum zu erwarten, dass diese zu einem größeren Schritt nach vorne führen würden, sondern die Tendenz, die bereits in Lissabon erkennbar ist, sich durch Opt-outs bereits während der Verhandlungen aus den Verträgen auszuklinken (siehe zB EU-Grundrechtecharta), würde sich vermutlich verstärken.

Aber was die einen als Schritt nach vorne betrachten, wird den anderen wahrscheinlich immer ein Schritt zurück sein. Für sie wäre nur der Schritt zurück auch ein Schritt nach vorne.

Klaus’ Worte allerdings einmal anders betrachtet: im inhaltlichen Verhältnis gesehen ist der Vertrag von Lissabon tatsächlich seit dem Verfassungsvertrag ein Schritt zurück.

Quelle: Die Presse
Thema: Tschechien, Umfragen, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon


Irland: Ganleys großer Auftritt

18. November 2008 | 715 Direktaufrufe | 32 Kommentare

Declan Ganley trat heute in Irland vor einem Ausschuss des irischen Parlaments auf. Wie die aktuellste AP-Meldung ahnen lässt, ging es recht hitzig zu:

No vote campaigner, businessman Declan Ganley made his first-ever appearance before an Oireachtas Committee which sparked hot-tempered and sometimes bizarre exchanges with TDs and Senators. At one point the Libertas chairman angered the all-party body when he threw his copy of the Lisbon Treaty on the floor while chairman Paschal Donohoe later threatened to halt the session in order to maintain order.

A combative Mr Ganley also warned the Sub-Committee on Ireland’s Future in the EU not to make the mistake of recommending another referendum because it will be defeated again. He said: “Don’t do it because there will a ‘no’ vote and that is going to be a bigger issue for everybody to deal with than the opportunity we now have.”

Nur warten wir allerdings schon lange auf einen Hinweis auf diese “opportunity”, die Ganley in der aktuellen Situation sieht. Er möchte wohl nicht ernsthaft, dass der Vertragstext ein weiteres Mal überarbeitet wird, um ihn ein weiteres Mal – nur noch später – in Irland scheitern zu sehen, weil erneut von Libertas und anderen Falschinformationen über den Vertrag verbreitet werden.

Die Chancen stehen besser, etwas bereits Bestehendes ein zweites Mal, aber dieses Mal richtig, der irischen Bevölkerung näher zu bringen, indem man Bedenken, die zuvor leichtsinnig ignoriert wurden, durch verständliche Erläuterungen ausräumt. Würde der Vertrag stattdessen erneut überarbeitet, müssten auch die neuen Kampagnen wieder bei Null anfangen – wobei man im Fall des Vertrags von Lissabon 2008 gut beobachten kann, dass die No-Kampagne sich teils gar nicht die Mühe gemacht hat, den Vertrag zu lesen, sondern jetzt noch stattdessen den Verfassungsvertrag von 2005 zitiert. Neue Argumente hat man sich kaum einfallen lassen, nur hat es lange gedauert, bis die alten Argumente von der Yes-Kampagne gehört wurden. Man hätte bereits früher auf die Argumente eingehen müssen, aber man war sich seiner Sache vermutlich zu sicher, weil man unterschätzt hat, was Falschinformationen bewirken können.

Laut Irish Times ist dies Ganleys Vorschlag:

“We need to throw away Lisbon and go back to basics. Europe needs a constitution of no more than 25 pages. It needs to be upfront and honest in what it sets out to achieve. All of Europe must be given a vote on it. Make the people stakeholders, that’s the deal we need,” he said.

Bis Herbst 2009 hat Ganley ja Zeit, den Vertrag auf 25 Seiten zu bringen. Vielleicht wird seine Version dann gefragt sein, sollte das zweite Referendum in Irland scheitern.

Mr Ganley said he had not drawn up an alternative to the treaty as he “did not have a mandate”.

Seit wann braucht man ein Mandat, um sich Gedanken zu machen?

Quelle: AP, Irish Times
Thema: Irland, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon


Deutschland: Bundespräsident unterzeichnet vorerst nicht

30. Juni 2008 | 598 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Das Bundespräsidialamt teilte heute mit, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz zum Vertrag von Lissabon vorerst nicht unterzeichnen wird – wie es auch 2005 geschehen war. Somit gab es auch dieses Mal keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern erneut entschied der Bundespräsident selbst, den Vertrag zunächst nicht zu unterzeichnen.

Von einem Untersagen durch das Bundesverfassungsgericht kann erneut nicht die Rede sein:

“Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts´”, schrieb die Behörde. Die Entscheidung sei den Karlsruher Richtern am Montag in aller Form mitgeteilt worden. Der Aufschub habe nichts mit der eigenen Prüfung des Zustimmungsgesetzes zum Lissaboner Vertragswerk auf Verfassungsmäßigkeit zu tun.

Der Bundespräsident wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Reformvertrag mit seiner Unterschrift warten.

Also habe ich mich um einen Werktag verschätzt, haha.

Quelle: Süddeutsche
Thema: Deutschland, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon


UK: Wheeler-Urteil am Mittwoch

24. Juni 2008 | 690 Direktaufrufe | 2 Kommentare

Stuart Wheeler hatte beim High Court in London Klage eingereicht, da er der Überzeugung war, dass im Vereinigten Königreich ein Referendum über den Vertrag von Lissabon abgehalten werden muss. Gordon Brown habe ein Referendum über den Inhalt des Verfassungsvertrags versprochen, die Namensänderung des Vertrags sei unerheblich.

Am Mittwoch soll nun das Urteil fallen. Über Zweifel, die noch immer bestehen könnten, wenn es tatsächlich zum Referendum kommen sollte, hatte ich hier bereits berichtet.

Sollte Wheeler verlieren, möchte er eventuell in Berufung gehen.

————-

Wheeler hat den Prozess verloren. Seine Forderung nach einem Referendum wurde zurückgewiesen.

Europe Minister Jim Murphy welcomed the judgment: “I am pleased that the judges have come down very clearly on the side of the Government and found that this claim ‘lacks substantive merit and should be dismissed’.

“The judges have confirmed the Government’s position that the Lisbon Treaty differs in both form and substance from the defunct Constitution.”

Weiter:

Lord Justice Richards said: “We are satisfied that an appeal has no prospect of success.

“Whilst the issues raised are interesting and important, that is outweighed by the desirability of certainty and the avoidance of unnecessary delay in this matter.

“There is no other compelling reason why an appeal should be heard.”

Mr Wheeler still has the right to apply to the Court of Appeal for permission to challenge today’s ruling.

Und:

A British court rejected a millionaire’s attempt to force the government to hold a referendum on the EU treaty, ruling Wednesday that it was not clear the government had promised to let the public vote.

Spread-betting tycoon Stuart Wheeler had applied for a full judicial review of the government’s refusal.

Lord Justice Stephen Richards and Justice Colin Mackay ruled that Wheeler had failed to establish the existence of a clear promise.

Es war schon von Anfang an nicht sicher, ob es überhaupt ein derartiges Versprechen gegeben hat.

‘Even if we had taken a different view of the substance of the case in the exercise of the court’s discretion, we would have declined to grant any relief, having regard in particular to the fact that parliament has addressed the question,’ it added.

Das ist auch exakt was ich auf Mark Mardells BBC Blog sagte. Das Parlament hat sich zumindest mit der Frage nach einem Referendum befasst, aber eine Mehrheit hat sich dagegen entschieden. Ein Versprechen hängt in der Politik nicht nur von der Ansicht eines Einzelnen ab.

————-

Wheeler wird voraussichtlich das Court of Appeal direkt um ein Berufungsverfahren bitten, da Justice Stephen Richards die Berufung wegen Aussichtlosigkeit nicht zugelassen hat.

(Fall: Wheeler v. Office Of The Prime Minister, CO/1915/2008)

Quelle: Forbes, Bloomberg, IHT, Irish Times, Sky News, AFP, Guardian
Thema: Vereinigtes Königreich, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon


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Referendum-Klagen in Österreich und im Vereinigten Königreich

21. Juni 2008 | 1,246 Direktaufrufe | 4 Kommentare

Wie am Freitag bekannt wurde, wurde im Vereinigten Königreich der Abschluss des völkerrechtlichen Ratifikationsprozesses zum Vertrag von Lissabon nun zunächst gerichtlich untersagt, da über die Klage von Stuart Wheeler noch nicht entschieden wurde. Die Vorbereitungsarbeiten der Hinterlegung in Italien werden allerdings deshalb nicht abgebrochen, sondern Gordon Brown kündigte am Freitag an, dass die noch erforderlichen bürokratischen Schritte ohnehin bis in die kommende Woche, in der auch das Gerichtsurteil fallen soll, andauern werden, weshalb der Prozess dadurch nicht unterbrochen wird.

Juristisch ist die Frage, die Wheeler gestellt hat, natürlich interessant, allerdings denke ich persönlich nicht, dass die Klage zum gewünschten Erfolg führen wird, selbst wenn Brown versprochen hat oder hätte, über den – nennen wir es – Inhalt des Vertrags ein Referendum durchzuführen. Ob ein solches Versprechen den völkerrechtlichen Ratifizierungsprozess aufhalten kann, wenn ein Referendum keiner zwingenden “verfassungsrechtlichen Vorschrift” des Mitgliedstaats iSd Art. 48 EUV entspringt, ist sehr fraglich. Vielleicht könnte das Gericht nun zum Schluss kommen, dass ein Referendum durchgeführt werden muss, aber selbst dann stellt sich die Frage, ob das Ergebnis des Referendums auch verbindlich wäre. Über die Verbindlichkeit des Referendums hat Brown ja hoffentlich keine Aussagen getroffen. ;) Aber durch ein Versprechen wird auch er sich nicht über die “verfassungsrechtlichen Vorschriften” stellen können.

Auch in Österreich liegt beim Verfassungsgericht derzeit eine Klage einer Wienerin an, wie der Standard kürzlich berichtete. Hier geht es ebenfalls darum, ein Referendum erzwingen zu wollen, da durch die Ratifikation des Vertrags von Lissabon nach Ansicht der Klägerin eine “Gesamtänderung” der Verfassung Österreichs erfolgt. Jedoch sind in Österreich schon die Zulässigkeitsvoraussetzungen bei Individualbeschwerden sehr eng gefasst, weshalb die Aussichten dieser Klage vermutlich bei nahezu Null liegen. Zum Verfassungsvertrag gab es bereits einen vergleichbaren Fall, der ebenfalls bereits an der Zulässigkeit scheiterte.

Des Weiteren sind derzeit, wie bereits zuvor berichtet, in Deutschland und Tschechien die Verfassungsgerichte mit dem Vertrag von Lissabon befasst.

Quelle: Politics, Reuters
Thema: Deutschland, Tschechien, Vereinigtes Königreich, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon, Österreich


Ergebnisse des EU-Gipfeltreffens

20. Juni 2008 | 710 Direktaufrufe | 4 Kommentare

Gestern und heute fand in Brüssel das erste EU-Gipfeltreffen nach dem Referendum in Irland zum Vertrag von Lissabon statt. Bisherige Ergebnisse des Treffens sind wohl zusammenfassend:

  • Irland hat keine Vorschläge vorgelegt, sondern geht demnächst bis September in die Sommerpause und wird im Oktober einen Zwischenbericht zum Referendum mit möglichen Vorschlägen erstatten. Eine schnelle Lösung strebt man nicht an.
  • Das nächste Gipfeltreffen, auf welchem das Fortschreiten betreffs Vertrag debattiert wird, ist für den 22./23. Oktober geplant, allerdings wird es bis dahin möglicherweise noch immer keine konkrete Lösung geben.
  • Ein Treffen mit der Regierung von Irland findet bereits am 15. Oktober statt.
  • Voraussichtlich kommt es zunächst zum EU-Erweiterungsstopp, was jedoch nicht bedeuten muss, dass auch Beitrittsverhandlungen eingefroren werden. Vermutlich werden weitere Beitritte erst wieder möglich, wenn das Einstimmigkeitsprinzip abgeschafft ist, was jedoch – meiner juristischen Einschätzung nach – auch ohne den Vertrag von Lissabon und ohne ein Referendum in Irland abgeschafft werden könnte, da dadurch keine weiteren Zuständigkeiten auf die EU übertragen würden.
  • Die europäischen Staats- und Regierungschefs verzichten wohl nun auf ein Zieldatum für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags. Somit ist der 1. Januar 2009 nicht mehr, wie im Vertrag vorgesehen, das Zieldatum. Präsident José Manuel Barroso gab zu verstehen, dass er gerne bis Mai 2009 den Vertrag in Kraft gesetzt sehen würde. Andere haben es zum Ziel, zumindest bis zur Europawahl im Juni 2009 den Vertrag in Kraft zu setzen – Grund dafür ist sicherlich die eigentlich geplante neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament.
  • Tschechien soll trotz seiner Vorbehalte nun auch bis zum Jahresende ratifizieren wollen. Es wurde vereinbart, dass Tschechien nicht ratifiziert, sollte dessen Verfassungsgericht die Unvereinbarkeit des Vertrags mit der Verfassung feststellen (was wohl ohnehin niemand anders erwartet hätte).

Somit wird man wohl bis mindestens Oktober erst einmal sich zurücklehnen, Däumchen drehen und abwarten müssen. Außer Schweden und Tschechien wird möglicherweise nur Deutschland bis dahin den Vertrag noch nicht ratifiziert haben – wobei die Entscheidung, die Bundespräsident Horst Köhler in dieser Situation treffen wird, sehr fraglich ist.

Ich denke, der Bundespräsident sollte dieses Mal die Entscheidung des BVerfG über den anliegenden Antrag auf einstweilige Anordnung abwarten. Hinreichend Zeit dafür besteht ohnehin nun. Eine Erklärung, nicht zu unterzeichnen, würde nur wieder – wie 2005 – Vertragsgegnern gegen den Vertrag Argumente liefern, wo es in Wirklichkeit keine gibt. Eine Erklärung, einen völkerrechtlichen Vertrag vorerst nicht zu unterzeichnen, da gegen ihn Beschwerden vorliegen, bedeutet nicht zugleich, dass der Bundespräsident auch Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit hat.

Günter Verheugen antwortet im Übrigen auf Jürgen Habermas, dem ich ebenfalls nicht vollumfassend zustimmen konnte, als ich dessen Kommentar las.

Quelle: Süddeutsche, Süddeutsche, Focus
Thema: Deutschland, Europ. Kommission, Europawahl 2009, Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Irland, Schachtschneider, Schweden, Tschechien, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon


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