Slowakei

Versuch einer Klarstellung über den Ratifizierungsstand

13. Juli 2008 | 1,113 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Aktuell werden verschiedene Zahlen betreffs der Mitgliedstaaten, die bereits den Vertrag von Lissabon ratifiziert haben, verbreitet. In der Regel sind die Zahlen höher als es den Tatsachen entspricht.

Der nationale Ratifikationsprozess ist in den folgenden Staaten noch nicht vollständig abgeschlossen:

Deutschland: Der Bundespräsident muss das nationale Gesetz noch ausfertigen (Art. 82 des Grundgesetzes).

Irland: wie wohl allseits bekannt sein dürfte.

Italien: Bisher hat lediglich die Regierung das Gesetz verabschiedet.

Niederlande: Die Königin muss das nationale Gesetz noch bestätigen (Art. 87 Abs. 1 der Verfassung der Niederlande).

Schweden: Bisher hat die Regierung das Gesetz verabschiedet.

Spanien: In der kommenden Woche wird der Senat das Gesetz verabschieden, jedoch fehlt im Anschluss daran noch immer die Billigung durch den spanischen König (Art. 62 der spanischen Verfassung).

Tschechien: Das Verfassungsgericht prüft die Vereinbarkeit des Vertrags mit der tschechischen Verfassung. Im Anschluss daran wird es wahrscheinlich neue wichtige Gründe geben, den Vertrag nicht vor anno dazumal zu ratifizieren.

Zypern: Der Präsident und/oder der Vize-Präsident haben innerhalb von 15 Tagen nach Übersendung des am 3. Juli vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Gesetzes noch ein Vetorecht. Nutzen sie dieses nicht, sollen sie das Gesetz spätestens nach Ablauf der Frist verkünden (Artt. 48 (f), 50 (a) (ii) und 52 der Verfassung Zyperns). Dies ist bislang nicht geschehen, die Frist aber auch noch nicht abgelaufen.

Im Übrigen sind in allen Staaten die nationalen Ratifizierungsprozesse nicht abgeschlossen, solange es in den Staaten erforderlich bleibt, die Gesetze in den nationalen Gesetzesblättern zu veröffentlichen. Ein dort unveröffentlichtes Gesetz kann nicht in Kraft treten – dies gilt aktuell zB auch noch für Österreich. Österreich hat allerdings bereits die Ratifizierungsurkunde in Rom hinterlegt und wäre somit im Fall des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon an den Vertrag bereits gebunden.

Polen wird vielerseits als einer der Staaten bezeichnet, der noch nicht ratifiziert hat. Tatsächlich betrifft dies aber nur den völkerrechtlichen Prozess, nicht aber den nationalen. Der nationale Ratifikationsprozess ist bereits abgeschlossen, denn das Gesetz wurde in Polen bereits vom Präsidenten im April ausgefertigt. In Polen ist der Ratifikationsprozess lediglich deshalb ins Stocken gekommen, da die Ratifikationsurkunde, die in Rom für den Abschluss des völkerrechtlichen Prozesses noch hinterlegt werden müsste, zurückgehalten wird. Solange die Hinterlegung nicht erfolgt ist, ist zwar der nationale Prozess abgeschlossen, aber eine völkerrechtliche Bindung an den Vertrag kann nicht erfolgen.

Polen ist allerdings in diesem Stadium aktuell nicht alleine. Auch Litauen (eventuell fehlt aber noch die im Sinne von Art. 84 Nr. 24 der Verfassung Litauens erforderliche Unterzeichnung durch den Präsidenten), Luxemburg (wobei nicht bekannt ist, ob der Großherzog bereits das Gesetz im Sinne des Art. 34 der Luxemburger Verfassung bestätigt hat), Finnland (möglicherweise fehlt hier noch die Verkündung durch den Präsidenten nach § 19 der Verfassung Finnlands), Estland (möglicherweise fehlt hier noch die Bestätigung durch den Präsidenten nach § 78 Nr. 6 des Grundgesetzes Estlands), Griechenland (möglicherweise fehlt hier die Ausfertigung durch den Präsidenten nach Art. 42 Abs. 1 der Verfassung Griechenlands; die dafür vorgesehene Frist läuft eventuell allerdings auch noch), Belgien und das Vereinigte Königreich haben zwar zumindest teilweise den erforderlichen nationalen Ratifikationsprozess abgeschlossen, aber haben den völkerrechtlichen Abschluss durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Rom noch vor sich.

Tatsächlich völkerrechtliche Verbindlichkeit haben aktuell nur 11 Mitgliedstaaten erklärt, da sie die Hinterlegung bereits abgeschlossen haben: Ungarn, Slowenien, Malta, Rumänien, Frankreich, Bulgarien, Slowakei, Portugal, Dänemark, Österreich und Lettland.

Thema: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vertrag von Lissabon, Zypern, Österreich


Ratifikation: Abschluss des völkerrechtlichen Prozesses

12. Mai 2008 | 681 Direktaufrufe | 9 Kommentare

Bisher haben acht EU-Mitgliedstaaten den völkerrechtlichen Ratifikationsprozess zum Vertrag von Lissabon abgeschlossen, das heißt, nicht nur die innerstaatlichen Prozeduren – in den meisten Staaten die parlamentarische Ratifikation – wurden vollendet, sondern das Generalsekretariat des Rates wurde über die Ratifikation auch abschließend in Kenntnis gesetzt und die Unterschriften der Staaten in Italien hinterlegt.

6. Februar 2008 – Ungarn
6. Februar 2008 – Malta
14. Februar 2008 – Frankreich

11. März 2008 – Rumänien

24. April 2008 – Slowenien
28. April 2008 – Bulgarien

9. Mai 2008 – Portugal
12. Mai 2008 – Slowakei

Quelle: Rat, TASR, EU Business
Thema: Bulgarien, Frankreich, Malta, Portugal, Rat der Europ. Union, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Vertrag von Lissabon


Irland: Warum das obligatorische Referendum?

6. Mai 2008 | 943 Direktaufrufe | 1 Kommentar

Einen interessanten Artikel darüber, warum es in Irland überhaupt dazu kam, dass über EU-Verträge Referenden abgehalten werden müssen, hat die Wiener Zeitung veröffentlicht:

Die Einführung einer Referendumspflicht für integrationspolitische Angelegenheiten in die irische Verfassung ist dem irischen Universitätsprofessor für Volkswirtschaft, Raymond Crotty, zu verdanken. Dieser strengte anlässlich der Ratifikationsdebatte der “Einheitlichen Europäischen Akte” (EEA) Ende 1986 ein Verfahren vor dem irischen High Court an, um die Regierung durch eine einstweilige Verfügung zu zwingen, die EEA nicht zu ratifizieren.

Der High Court entschied, dass die EEA mit der 1972 anlässlich des Beitritts Irlands zu den Europäischen Gemeinschaften verabschiedeten Verfassungsnovelle kompatibel sei. Gegen dieses Urteil rief Crotty den Obersten Gerichtshof Irlands an, der einstimmig zur entgegengesetzten Erkenntnis kam und dementsprechend die Ratifikation der EEA für verfassungswidrig erklärte.

Im Artikel mehr dazu, inwieweit die Regierung ihren eigenen Standpunkt mit Staatsmitteln umwerben darf.

Im Übrigen wird in Irland derzeit mit der Behauptung gegen den Vertrag von Lissabon argumentiert, der Vertrag hebele die Referendumspflicht in Irland aus und die Verträge könnten so unkontrollierbar erweitert werden. Verwiesen wird dabei auf Art. 48 EUV, wobei anzunehmen ist, dass die meisten Personen, die sich von dieser Behauptung beeindrucken lassen, diesen Artikel niemals gelesen haben. Dort steht ausdrücklich:

Ordentliches Änderungsverfahren

Art. 48 (2) UA 2 EUV

Die Änderungen treten in Kraft, nachdem sie von allen Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert worden sind.

»» Referendum nach der Irischen Verfassung erforderlich, da es sich um ein “amendment” handeln würde
»» Zustimmung nur im Wege der Ratifikation

(Erstes) Vereinfachtes Änderungsverfahren nach Absatz 6

Art. 48 (6) UA 2 EUV

Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.

Art. 48 (6) UA 3 EUV zudem:

Der Beschluss nach Unterabsatz 2 darf nicht zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten führen.

»» Referendum in der Regel nicht erforderlich, da es sich nicht um ein “amendment” handeln würde
»» schließt ein Referendum nicht aus
»» “Zustimmung” kann durch unterschiedliche Handlungen, durch die ein Staat bekunden will, sich an einen Vertrag zu binden, erfolgen (Art. 2 (1) lit. b, 11 WVK)

(Zweites) Vereinfachtes Änderungsverfahren nach Absatz 7

Nach Absatz 7 bedarf es keiner Ratifikation bzw Zustimmung und keines Referendums nach den verfassungsrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten, da es in diesem Fall um Materie geht, die ohnehin bereits auf Unionsebene abschließend geregelt ist und dementsprechend kein “amendment” wäre. Es geht dort lediglich darum, statt Einstimmigkeit im Rat nur die qualifizierte Mehrheit zu fordern.

Dieser Unterabsatz gilt nicht für Beschlüsse mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen.

Von daher entspricht es nicht den Tatsachen, wenn in Irland behauptet wird, die Verträge könnten ohne Referendum in Irland unendlich erweitert werden und die Iren würden nach der Ratifikation des Vertrags von Lissabon nie wieder gefragt. Sie werden wie bisher weiterhin gefragt, wenn es darum geht, der Union weitere Zuständigkeitsbereiche zu übertragen.

Die Mitgliedstaaten könnten sogar auf nationaler Ebene ihre Ratifikations- bzw Zustimmungsverfahren in der Verfassung neu regeln, um den Prozess noch zu erschweren, indem sie jeweils die Messlatte höher anlegen, auch wenn es kontraproduktiv wäre, den ohnehin schon nicht einfachen Prozess zu verkomplizieren. Aber sicher ist, dass die Mitgliedstaaten die “Herren der Verträge” bleiben. Daran ändert der Vertrag von Lissabon nichts.

Die Iren könnten ihre Referendumspflicht höchstens selbst aushebeln, indem sie in einem Referendum entscheiden, die Pflicht in Irland abzuschaffen. Und das würde vermutlich nur geschehen, wenn sich eine Mehrheit des Volks in einem Zustand geistiger Umnachtung befände.

Quelle: Wiener Zeitung
Thema: Irland, Slowakei, Vertrag von Lissabon


Portugal: Parlament ratifiziert heute

23. April 2008 | 1,247 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Die Assembleia da República in Portugal wird heute den Vertrag von Lissabon ab 16 Uhr (MEZ) debattieren und im Anschluss daran verabschieden. Zuvor wurde bereits eine deutliche Mehrheit im Parlament zu Gunsten des Vertrags prognostiziert.

Im Frühjahr 2007 stimmten übrigens 64% der Portugiesen einer europäischen Verfassung in Umfragen zu; seit 2005 ist die Zustimmung gestiegen. Demnach sollte auch für Portugal der Umstand, dass dort kein Referendum stattfindet, wie es noch 2005 zum EU-Verfassungsvertrag geplant, aber aufgrund des Scheiterns des Vertrags in Frankreich und den Niederlanden abgesagt worden war, kein großes Aufsehen erregen.

Zum Vergrößern anklicken:

Quelle: Eurobarometer 67, Assembleia da República
Thema: Beitrittskandidaten, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Umfragen, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon, Zypern, Österreich


Slowakei: Wie es zur Ratifizierung kommen konnte

12. April 2008 | 599 Direktaufrufe | 1 Kommentar

Einen interessanten, informativen Artikel zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon in der Slowakei hat die Welt Online gestern veröffentlicht, was doch einmal lobend erwähnt werden muss, zumal die Medien in Deutschland zu selten Anlass sehen, über den Ratifizierungsprozess Artikel zu verfassen, die über die üblichen Pressemeldungen aus den EU-Mitgliedstaaten hinausgehen.

Die Abstimmung über den Vertrag in der Slowakei war vergangenen Donnerstag eine Risikoabstimmung, da erneut zwei der Parteien im Parlament sich ihr fernhielten. Es hätte auch anders ausgehen können. Dazu berichtet die Welt:

Doch in letzter Minute knickte eine der Oppositionsparteien, die der ungarischen Minderheit, ein und sicherte dem Lissabonner Vertrag ihre Unterstützung zu.

Wie es dazu kommen konnte?

Dass die Ungarnpartei am Ende zu der Regierungsseite überlief, hatte möglicherweise auch noch einen anderen Grund: Die Regierung sicherte ihr Zugeständnisse beim neuen Schulgesetz zu. Danach soll die ungarische Sprache im Unterricht der ungarnstämmigen Schüler denselben Stellenwert bekommen wie der Unterricht in der “Staatssprache” Slowakisch.

Ihre Kritik am Pressegesetz hält die Ungarnpartei dennoch aufrecht. Wie mehrere andere Organisationen und Parteien beabsichtigt sie, das Gesetz vor dem Verfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Quelle: Welt Online
Thema: Slowakei, Vertrag von Lissabon


Slowakei ratifiziert als 8. Mitgliedstaat

10. April 2008 | 437 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Die Slowakei hat den Vertrag von Lissabon als achter EU-Mitgliedtaat am 10. April 2008 nach anhaltenden Debatten um ein nationales Mediengesetz, welches aufgrund des Widerstands der Opposition einer Ratifizierung lange entgegen stand, und einen Tag nach dessen Verabschiedung ratifiziert. 103 der 109 Anwesenden von 150 Parlamentariern stimmten für den Vertrag. Fünf stimmten gegen ihn.

Nach Überstehen bereits einer ersten nationalen Hürde befinden sich aktuell auch Österreich, das Vereinigte Königreich und Belgien mitten im nationalen Ratifizierungsprozess.

Quelle: EU Business, Der Standard
Thema: Slowakei, Vertrag von Lissabon


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