Am 10. und 11. Februar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht in öffentlicher Sitzung das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon zur Debatte gestellt. Einige der Zitate und Kommentare aus diesen Tagen sollen hier rückblickend zusammengefasst werden.
Mit der Entscheidung des Senats ist meiner Einschätzung nach eventuell ab April zu rechnen, Rechtsexperten erwarten sie für Mai oder Juni. Die Verhandlungstage waren eher unspektakulär und brachten nichts wirklich Neues. Neu war mir persönlich, dass auch Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg gegen das Zustimmungsgesetz Beschwerde eingelegt hatte. Mit einem Zitat seiner Person soll der Rückblick somit beginnen:
FOCUS Online: Ihre Mitstreiter sind auch Oskar Lafontaine und die Fraktion Die Linke im Bundestag, die ebenfalls in Karlsruhe klagen.
Graf Stauffenberg: Das sind Profiteure einer rein ethisch-politischen Dekadenz in unserer Gesellschaft, aber keine Mitstreiter für mich. Die wollen siegen. Ich will Recht und Demokratie.
Quelle: Focus
Ex-Thyssen-Vorstandschef Spethmann über seine Verfassungsbeschwerde:
Tagesspiegel: Welche Normen des Grundgesetzes sehen Sie bedroht?
Spethmann: Unser erster Punkt ist, dass die im Grundgesetz-Artikel 38 vorgesehene Mitwirkung des Bürgers an der Regierung seines Landes durch die EU und insbesondere den Lissabon-Vertrag ausgehebelt wird. Bundesregierung und Bundestag müssen ihre verfassungsmäßigen Rechte zurückerhalten. Das Europaparlament ist kein Ersatz, da es kein Parlament im Rechtssinne ist. Vor allem gibt es für den deutschen Wähler keine Möglichkeit, seinen Europaabgeordneten zur Rechenschaft zu ziehen, weil alle deutschen Abgeordneten über Listen gewählt werden.
Quelle: Tagesspiegel
Wobei auf nationaler Ebene die Wahl auch zu großen Teilen nur über Listen entschieden wird – abgesehen von zB Direktkandidaten. “Macht” hat der Bürger am meisten, wenn er sich parteipolitisch organisiert und sich als Delegierter an der Basis an der Aufstellung der Listen beteiligen kann.
CSU-Politiker Peter Gauweiler fordert angesichts seiner Verfassungsklage gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon mehr Eigenständigkeit für die Mitgliedsstaaten. Eine Lösung wäre eine «integrierende» Kommission statt eines «stahlharten Gehäuses», das über die Demokratien gepresst werde, sagte der Bundestagsabgeordnete unmittelbar vor Beginn der Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag im RBB-Inforadio.
Quelle: DDP
Wer von einem “stahlharten Gehäuse” spricht, kennt wahrscheinlich die begrenzten Möglichkeiten der Kommission nicht. Aber für einen Lacher hat der Kommentar sein Bestes getan.
Die EU hat sich nach Einschätzung mehrere Verfassungsrichter mit dem Lissabon-Vertrag möglicherweise zu weit gehende Kompetenzen gewährt.
Der Berichterstatter der Verfahrens am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, warf die Frage auf, ob neue Zuständigkeiten bei der inneren Sicherheit wirklich nötig seien. Bereits jetzt sei bei schwerer Kriminalität die internationale Strafverfolgung gewährleistet.
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Vier der acht Richter ließen erkennen, dass ihnen manche Kompetenzübertragungen zu weit gehen. Viele politische Fragen lebten davon, dass Volk und nationales Parlament sie diskutierten, sagte Richter Herbert Landau. Bei der Übertragung von Zuständigkeiten auf das Europäische Parlament müsse man daher besonders restriktiv sein.
Die Bekämpfung des Terrorismus’, die weltweite Wirtschaftskrise oder den Klimawandel könne keines der 27 EU-Mitgliedsländer mehr allein bewältigen, verteidigte Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Regelwerk. Der Lissabon-Vertrag sei kein Selbstzweck, sondern sichere die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der EU in ihrem heutigen Umfang. Er warnte vor einem Rückzug Deutschlands in sein “nationales Schneckenhaus”.
Die Ausweitungen sicherheitspolitischer Zuständigkeiten sei sachgerecht, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). “Wir brauchen eine andere Form der polizeilichen Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg.” Die Aufteilung von Staatskompetenzen sei im Grundgesetz außerdem vorgesehen.
Quelle: Reuters
Die Zentralisierung schreite auch durch “legislative Selbstermächtigungen der EU” weiter voran, so Gauweiler.
Damit spielt er auf die sogenannte Flexibilitätsklausel an, eine unscheinbare, aber folgenschwere Vorschrift. Danach darf die EU auch dort tätig werden, wo sie eigentlich keine Befugnisse hat. Nach Ansicht Gauweilers kann Brüssel damit den Gesetzgeber in den Mitgliedsstaaten “praktisch überall dort verdrängen, wo er im Augenblick noch etwas zu sagen hat”. Richter Di Fabio warnte schon vor Jahren, diese Klausel könne ein “Einstieg in den Ausstieg” aus dem völkervertraglichen Charakter der EU sein und ein Schritt in die verfassungswidrige Eigenstaatlichkeit der Union.
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In Wahrheit rechnet die Regierung längst damit, dass die Verfassungsrichter “Leitplanken” formulieren werden. Die Frage ist nur, ob diese Leitplanken Nachverhandlungen am Vertragswerk erforderlich machen. Dann, sagt ein Spitzenpolitiker, sei der Lissabon-Vertrag “mausetot”.
Quelle: Die Welt
Das Europäische Recht ströme wie über eine Brücke nach Deutschland; auf der Brücke aber stehe ein Kontrollhäuschen, darin die Richter des Bundesverfassungsgerichts, um aufzupassen, dass nichts Grundrechtsfeindliches nach Deutschland kommt. Der Lissabon-Vertrag befiehlt nun aber die Zwangsräumung des Kontrollhäuschens: Er räumt den Karlsruher “Bis-hierher-und-nicht-weiter”-Vorbehalt beiseite und erklärt die Karlsruher Kontrolle über angeblich “ausbrechende Rechtsakte” der EU für erledigt.
Über Brüsseler Ausschweifungen soll künftig nicht mehr Karlsruhe, sondern der EU-Gerichtshof zu Luxemburg befinden.
Quelle: Süddeutsche
Für diese Behauptung Heribert Prantls suche ich noch immer Belege im Vertrag von Lissabon. Wer kann mir den Artikel nennen, der dies anordnet? Bisher hat das BVerfG noch immer selbst entschieden, worüber es entscheidet oder auch nicht.
Mit kritischen Nachfragen brachten mehrere Richter des Zweiten Senats ihre Skepsis gegenüber einzelnen Punkten des Vertragswerks zum Ausdruck, das Anfang 2010 in Kraft treten soll.
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Rudolf Mellinghoff warf die Frage auf, ob die EU womöglich schon in der Vergangenheit ihre Zuständigkeiten «in extensiver Weise» interpretiert habe. Richter Herbert Landau äußerte sich skeptisch zu neuen EU-Befugnissen im Strafrecht, dessen Vorschriften doch eigentlich zum «Kernbereich» staatlicher Gesetzgebung gehörten.
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Der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, stellte klar, dass es allein um die Vereinbarkeit des Vertrags mit dem Grundgesetz gehe: «Die europäische Idee als solche steht hier und heute hingegen nicht zur Verhandlung.»
Quelle: FTD
Es ist übrigens nicht unüblich für das BVerfG, provokative Fragen in Verhandlungen zu stellen, um dann völlig entspannte Entscheidungen als Antwort auf die eigenen Fragen zu verfassen. Nachdem ich die Verhandlung zu 1 BvR 2270/05, 1 BvR 805/06 und 1 BvR 830/06 in Karlsruhe besucht hatte, hätte ich geschworen, dass der Senat anders als letztlich passiert entscheidet. Aber kritische Nachfragen der Richter sind kein Indikator für die schlussendliche Entscheidung, sondern sind vielleicht mehr als Warnung aufzufassen.
Ob sich das Gericht von solchen Erwägungen beeindrucken lässt, vor allem wie es in voraussichtlich drei Monaten, entscheiden wird, ist nach dem ersten Verhandlungstag offen. Die Karlsruher Richter lassen sich traditionell nicht in die Karten schauen. Ihre Fragen und deren Formulierungen allerdings geben durchaus Hinweise, wo sie die wesentlichen juristischen Probleme sehen. Wer diesen Maßstab anlegt, dem drängt sich der Eindruck auf, das Gericht schaue mit einiger Skepsis auf den Vertrag von Lissabon.
Quelle: Die Zeit
Ostermann: Die Gegner des Lissabon-Vertrages sprechen unter anderem von einer schleichenden Kompetenzverlagerung hin zur Europäischen Union. Was würden Sie dem entgegenhalten?
Leinen: Ich glaube, die Argumente, die in Karlsruhe vorgetragen werden, sind mehr politischer Natur und haben wenig staatsrechtliche Substanz. Es gibt ja politische Kräfte, die Europa nicht wollen oder die ein anderes Europa wollen, aber das sind politische Argumente, die gehören eigentlich eher vor den Deutschen Bundestag in Berlin als vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Ich gebe der Klage keine Chance.
Quelle: Deutschlandradio (lesenswertes Interview)
Selbst der europafreundliche SPD-Politiker Thomas Oppermann nenne den Vertrag ein „unlesbares Monstrum“, zitierte Murswiek.
Für Gauweilers Rechtsvertreter ist die Übereinkunft von Lissabon eine „gigantische Camouflage“, die den Leser täuschen soll.
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Ansonsten brachte der Vormittag ein erstes Schaulaufen der Kläger – und der beiden Bundesminister, die das Zustimmungsgesetz in Karlsruhe verteidigten. Das Grundgesetz zeichne sich von Anfang an durch eine besondere Europa- und Völkerrechtsfreundlichkeit aus, bemerkte Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu Beginn. „Wie weit diese Freundlichkeit reicht, ist Gegenstand dieses Verfahrens.“
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Gunther Krichbaum (CDU), Vorsitzender des Europa-Ausschusses im Bundestag, räumte ein, dass es dem Vertragstext an „lyrischer Strahlkraft“ mangele: „Er dürfte lesbarer sein.“ Es handele sich nur um eine technische Gebrauchsanweisung. Ob sich damit der verquaste Text entschuldigen lässt? Krichbaum lobte auch die künftige Demokratisierung der EU durch neue Rechte des Europaparlaments: So solle es künftig den Kommissionspräsidenten wählen und bestimme über den Haushalt mit. Da hielt es den Kläger Franz Ludwig Graf Stauffenberg, einen früheren CSU-Europapolitiker und Sohn des Widerstandskämpfers, kaum noch auf seinem Platz. Kopfschüttelnd verfolgte er Krichbaums Lob des Vertrages.
Quelle: Focus
Richter Udo Di Fabio musste lange schweigen in dieser mündlichen Verhandlung. Das fiel ihm sichtlich schwer, doch hatte er es selbst so gewollt: Der Berichterstatter hatte in der Verhandlungsgliederung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon erst einmal den Boden bereiten lassen, um später zu fragen, „ob wir alle vom selben Vertrag reden“.
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„Warum muss der Staat das überhaupt regeln?“ laute die Frage aus der Sicht des Bürgers. Die EU müsse darüber Rechenschaft ablegen, ob es ein Gewinn für die Freiheit, ein Gewinn für den Staat sei, wenn Kompetenzen übertragen würden. Di Fabio sieht hier die „Supranationalisierung des europäischen Staatsethos“.
Quelle: FAZ
Bei Richter Di Fabio, der als Berichterstatter des Gerichts eine wichtige Rolle im Verfahren hat, floss das gesammelte Unbehagen in eine Doppelfrage an Schäuble: “Muss man nicht fragen: Ist die Kompetenz, die jemand gewinnt, ein Gewinn für die Freiheit? Ist der Gedanke des Immer-Mehr in der Tendenz nicht freiheitsgefährdend?”
Quelle: Süddeutsche
Dem Senatsvorsitzenden Andreas Voßkuhle wurde es zu bunt: Sollten die Kläger besser abwarten, bis Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift hinterlegt hat und der Vertrag ratifiziert ist? Dann „wäre es passiert“, sagt er. „Was heißt passiert?“, hakte Tomuschat ein. „Sie gehen von einem Unglück aus.“ Dann wäre die Bundesrepublik nach außen an die Vorgaben von Lissabon gebunden, gab Voßkuhle zurück. Die Klagen wären im Grunde überholt.
Von dem Satz Tomuschats, die Richter sollten überdenken, ob ihre Rechtsprechung noch auf einem guten Weg sei, fühlte sich der EU-kritische Verfassungsrichter Siegfried Broß provoziert. Tomuschat hatte empfohlen, den Weg nach Karlsruhe einzuschränken: „Wir könnten uns herausgefordert fühlen, die Rechtsprechung zu überdenken, allerdings in anderer Richtung, als Sie erwarten“, drohte Broß.
Quelle: Focus
“Man muss nüchtern betrachten: Wieviel Gestaltungsmacht hat denn dann noch der Bundestag?”, fragte der Berichterstatter des Zweiten Senats, Udo di Fabio. Richter Rudolf Mellinghoff sagte, er verstehe “nicht so recht”, wie der Bundestag durch die Übertragung von Kompetenzen an die EU “Handlungsmöglichkeiten zurückgewinnen” könne. Dies hatte zuvor der Prozessvertreter des Bundestags, der Staatsrechtler Franz Mayer, behauptet.
Quelle: Die Zeit
Fokus Europa: Die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe haben schon bei anderen EU-Verträgen ihre Bauchschmerzen öffentlich gemacht. Was ist ihre Prognose für den Ausgang des Verfahrens?
Prof. Schwarze: Es ist immer schwer, über den Ausgang von Gerichtsverfahren zu spekulieren. Ich kann nur einschätzen, dass der Vertrag die Hürde des Bundesverfassungsgerichts nehmen wird. Einfach deswegen, weil eine politische Entscheidung dieser Tragweite vom Verfassungsgericht nur bei evidenten Verfassungsverletzungen korrigiert werden kann. Der Vertrag kann nicht aus politischen Gründen der Richter aufgehoben werden, sondern nur bei Verfassungsverletzungen. Und hier sehe ich keine eindeutigen Verfassungsverletzungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Aufhebung berechtigen würden.
Quelle: Deutsche Welle
Udo di Fabio fragte den Prozessvertreter Gauweilers, ob es nicht überzeichnet sei, wenn er die Rechte des Bundestags angesichts des Europarechts als entleert sehe. Gertrude Lübbe-Wolff fragte, weshalb die schon bisher geltende Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts bei Kompetenzüberschreitungen der EU nicht mehr genügen solle.
Quelle: Wiener Zeitung
Udo die Fabio fragte Gauweiler, ob das Bild der “Entstaatlichung” des Bundestags überzeichnet sei. Gertrude Lübbe-Wolff erinnerte an die geltende Karlsruher Rechtsprechung, Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe zu prüfen. Sie fragte, wieso diese Kontrolle nicht mehr reichen solle.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Die Verfassungsrichter würden ja gern ein kritisches Urteil zum EU-Reformvertrag sprechen. Zumindest würden sie der EU gern sagen, wie sie sich in Zukunft demokratie-theoretisch sauber entwickeln kann. Aber je länger die Verhandlung über den Vertrag dauerte, desto deutlicher wurde, wie schwierig das ist.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (insgesamt lesenswerter Artikel)
Lissabon-kritische Fragen kamen längst nicht nur von den vier Richtern, die von CDU/CSU vorgeschlagen wurden, insbesondere auch die auf SPD-Ticket entsandte Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf hakte hartnäckig nach, als es um die Mitwirkungsrechte des Bundestags ging.
Quelle: Focus
Letztlich hängt es an der Volksvertretung. Hier scheint die Karlsruher Standpauke im Verfahren zum Europäischen Haftbefehl gewirkt zu haben. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, sagte – das von Murswiek bemühte Bild aufgreifend – mit dem Vertrag von Lissabon mache man einen Schritt weg vom Abgrund. Doch Montags Bemühungen, den Einfluss der Abgeordneten gegen eine ausufernde Strafrechts-Kompetenz der EU hervorzuheben, konnten etwa die Verfassungsrichter und früheren Bundesrichter Landau und Broß nicht recht überzeugen: Zwar möge die Union künftig nur die Befugnis zur Regelung grenzüberschreitenden (Straf-)Rechts haben, doch wie sei das etwa mit „Sterbehilfe als Dienstleistungsfreiheit“ oder Korruption?
„Wo ist mein Abgeordneter?“, wollte Landau wissen. Hier bot sich Thomas Silberhorn an, der junge europapolitische Sprecher der CSU im Bundestag. Er sprach aber – wie vom Prozessvertreter des Bundestages ausdrücklich zu Protokoll gegeben – hier nicht für das Parlament.
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Doch mussten sich die Richter des Zweiten Senats auch mit der Frage befassen, ob die überkommenen, nationalen Begriffe überhaupt auf den europäischen Staatenverbund passen. Das gilt etwa für das Demokratieprinzip. Die Stimme eines Deutschen ist in Europa deutlich weniger wert als die eines Luxemburgers – was aber womöglich zwingende Folge eines einigermaßen handlungsfähigen supranationalen Konstruktes ist. Richter Udo Di Fabio hatte freilich schon am Vortag gefragt, ob es nicht ehrlicher wäre, einen europäischen Bundesstaat auszurufen. Vizepräsident Andreas Voßkuhle war noch etwas anderes aufgefallen: Wer Kommentare zum Europarecht durchforste, dem falle eins auf: Opposition kommt nicht vor. Dabei sei doch Opposition „konstituierend für Demokratie“. Der christlich-demokratische Europaabgeordnete Elmar Brok meinte dazu, da es keine Regierung gebe, gebe es auch keine Opposition.
Quelle: FAZ
Gut gekontert von Brok. Zum Begriff: Opposition.
Sollten weitere Zitate durch verlässliche Quellen im Internet belegt sein, freue ich mich über Ergänzungen in Kommentaren zu dieser Zusammenfassung. Dies ist allerdings nach einer breiten Umschau alles, was zunächst aufzutreiben war.
Leider konnte ich nicht selbst an den Verhandlungstagen teilnehmen, da die Plätze in Windeseile vergeben waren – was natürlich bei einem Verfahren wie diesem klar ist.
Thema:
Deutschland,
Schachtschneider,
Vertrag von Lissabon