März, 2008

Wiedereinführung der Todesstrafe durch den Vertrag von Lissabon?

31. März 2008 | 7,917 Direktaufrufe | 47 Kommentare

Es wird immer wieder von Gegnern des Vertrags von Lissabon behauptet, durch den Vertrag würde die Todesstrafe wieder eingeführt werden. Wenn Prof. Schachtschneider sagt, dass es so ist, dann kann dies nun einmal auch nicht der Unwahrheit entsprechen, na klar. Er behauptet sogar – und ja, das ist geradezu dramatisch -, Art. 102 GG würde durch den Vertrag aufgehoben! Und zwar durch die 12. Erklärung! Oha!

Dabei bezieht er sich auf die Schlussakte A des Verfassungsvertrags (jetzt: Erläuterungen). Allerdings gibt es auch noch Protokoll Nr. 13 zur EMRK.

In der EU-Grundrechtecharta steht Artikel 2 Absatz 2:

Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

In Artikel 19 Absatz 2 steht außerdem:

Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.

Es stand im 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 28. April 1983 zwar in Artikel 2 Satz 1 [Todesstrafe in Kriegszeiten]:

Ein Staat kann durch Gesetz die Todesstrafe für Taten vorsehen, welche in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden.

Dies wurde jedoch durch das Protokoll Nr. 13 vom 3. Mai 2002, das für Deutschland am 1. Februar 2005 in Kraft getreten ist, abgeändert, da die Unterzeichner des Protokolls sich entschlossen haben, mit diesem “den letzten Schritt zu tun, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen“, wie es in der Präambel lautet. Laut Artikel 2 des Protokolls ist auch ein Abweichen nach Artikel 15 der Konvention nicht erlaubt, was heißt, dass selbst im Notstandsfall keine Ausnahme vom Verbot gilt. Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention sind unzulässig.

EU-Mitgliedstaaten, die Protokoll Nr. 13 zwar schon unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben, sind Italien, Lettland, Polen und Spanien. Für sie gilt tatsächlich Protokoll Nr. 6 weiter, da sie es ratifiziert haben, was heißt, dass in diesen EU-Mitgliedstaaten – allerdings auch nur dort – die Todesstrafe noch nicht ausnahmslos abgeschafft ist. Wenn die Staaten sich denn dazu entscheiden, eines Tages Protokoll Nr. 13 zu ratifizieren, wird auch dort die Todesstrafe ausnahmslos abgeschafft sein. Eine Wiedereinführung durch einen EU-Vertrag ist jedenfalls nicht vorgesehen. Für die meisten Mitgliedstaaten gilt jetzt Protokoll Nr. 13 und nicht mehr Protokoll Nr. 6.

Artikel 2 Absatz 2 der EMRK gilt jedoch weiterhin fort, da die dort genannten Tötungsfälle schon gar nicht als “Strafen” zu werten sind, sondern wie die Vollstreckung der Todesstrafe selbst Tötungsursachen sind, die allerdings bei Gewaltanwendung unabsichtlich zum Tod führen, und die Zusatzprotokolle zur EMRK sowie Artikel 2 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta sich ausschließlich auf die Todesstrafe als eine Form der absichtlichen Tötung beziehen.

Im Übrigen steht in den Erläuterungen zur EU-Grundrechtecharta:

Diese Erläuterungen haben als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen.

Thema: Deutschland, Italien, Lettland, Polen, Spanien, Verfassungsvertrag, Vertrag von Lissabon


Petition an Barroso: Polnische Unionsbürger befürchten Benachteiligung

31. März 2008 | 544 Direktaufrufe | 0 Kommentare

In den vergangenen Wochen wurde der Ratifikationsprozess zum Vertrag von Lissabon in Polen unter anderem dadurch blockiert, dass Lech Kaczynski sich in Verhandlungen nochmals darüber versichern wollte, dass die EU-Grundrechtscharta nicht vollständig von Polen übernommen werden muss. Am Wochenende soll es zu einer für ihn zufriedenstellenden Einigung gekommen sein, weshalb schon morgen die Ratifikation des Vertrags im Parlament möglich sein soll.

Bereits im vergangenen Jahr gab es polnische Bürger, die aufgrund des Vorbehalts Polens bezüglich der EU-Grundrechtscharta in einer an den Präsidenten der Kommission gerichteten Petition zu Artikel 18 AEUV Bedenken anmeldeten, in ihren Rechten gegenüber anderen Unionsbürgern durch den Vorbehalt Polens eingeschränkt zu werden.

In der Antwort auf die Petition hieß es jedoch, dass polnische Bürger ihre Grundrechte nicht durch den Vorbehalt Polens einbüßen würden. Diese Einschätzung ist wohl zu teilen.

Es ist nur bedauerlich, wenn man die Sorgen von Unionsbürgern, die in Petitionen wie diesen zum Ausdruck kommen, sieht. Die Sorgen haben ihren Ursprung allerdings wiederum nicht in der Europäischen Union selbst, sondern sie besteht deshalb, weil die Regierung eines Mitgliedstaats ihren Staatsbürgern im Rahmen ihrer nationalen Politik fundamentale Rechte, die ihnen als Unionsbürger zustehen, nicht zugestehen möchte.

Bleibt nur zu hoffen, dass Lech Kaczynski bis morgen nicht einfällt, dass der Vorbehalt bezüglich der Grundrechtscharta im Zweifel nur eine leere Versprechung gegenüber Polen darstellt. Der 1. April heißt im Englischen nicht umsonst “April Fools’ Day“, und es fragt sich jetzt nur noch, wer nach der Abstimmung im polnischen Parlament am dümmsten aus der Wäsche schaut.

Ich für meinen Teil werde die Luft anhalten, bis das Abstimmungsergebnis feststeht. Wenn die Abstimmung schiefgeht, wundert es mich nicht. Aber einen Hintergrund des Scheitern des Vertrags sollte man dann auch als EU-Gegner ehrlich festhalten – es lag dann nicht daran, dass in Polen Bürgern Rechte genommen werden sollten, sondern dass ihnen stattdessen Rechte zugestanden werden sollten, die der Mitgliedstaat seinen Bürgern nicht gewähren wollte.

Quelle: Spectator
Thema: Polen, Vertrag von Lissabon


Slowakei: Risikoabstimmung über den Vertrag von Lissabon?

31. März 2008 | 422 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Nach Monaten des Streits im Parlament der Slowakei um ein nationales Mediengesetz und der Geiselnahme des Vertrags von Lissabon durch die Opposition zur Erzwingung von Änderungen an dem Mediengesetz hat Ministerpräsident Robert Fico nun in Erwägung gezogen, auch ohne eine Einigung über das Gesetz eine Abstimmung über den EU-Reformvertrag durchzuführen.

Dieser Schritt könnte dazu führen, dass der Vertrag in Lissabon zunächst an der Slowakei scheitert. Da die Opposition den Vertrag jedoch grundsätzlich befürwortet und lediglich dazu missbraucht, ihre Änderungsvorstellungen am Mediengesetz durchzupressen, ist es fraglich, ob nicht zumindest vereinzelte Personen in der Opposition doch für den Reformvertrag stimmen würden, wenn ihnen ein unausweichlicher Termin für die Abstimmung darüber gesetzt würde.

Ficos Regierungskoalition benötigt nur fünf Stimmen aus der Opposition, um den Vertrag zu ratifizieren, weshalb das Risiko, dass der Vertrag im Parlament scheitern könnte, zwar gegeben ist, aber vielleicht klein genug ist, um es im Zweifel zu wagen, wenn auch nächste Woche keine Bewegung in die Verhandlungen über das Mediengesetz kommt. Erst vergangene Woche hatte die Opposition einen Kompromiss im Streit um das Gesetz abgelehnt.

Welche Konsequenzen eine Abstimmung im Parlament gegen den Vertrag von Lissabon hätte, darüber vertreten Juristen in der Slowakei unterschiedliche Ansichten. Die einen halten es für möglich, nochmals über den Vertrag abzustimmen, andere sind der Meinung, dass der Vertrag im Fall einer Ablehnung endgültig gescheitert wäre.

Quelle: Finance
Thema: Slowakei, Vertrag von Lissabon


Österreich: “Heimat im Herzen – Scheiße im Hirn”

30. März 2008 | 820 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Während der Demonstration in Wien am vergangenen Samstag gegen die Ratifikation des Vertrags von Lissabon ohne Referendum gab es eine Gegenaktion einer bis dahin unbekannten, kleinen Gruppierung, die ein Transparent mit der Aufschrift

“Heimat im Herzen – Scheiße im Hirn”

hochhielt. An der Aktion beteiligten sich jedoch nur fünf Personen, die schließlich nach einer entfachten Schlägerei von der Polizei abgeführt wurden.

Wesentlich leckerer dürften aber die rechtsradikalen Mitläufer bei dem eigentlichen Demonstrationszug gewesen sein, die unter anderem der verbotenen Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition (VAPO) angehörten. Manche tatkräftig unterstützungsfreudige “Freunde” wünscht man sich doch selbst in der dunkelsten Stunde des Untergangs des eigenen Landes nicht!?

Quelle: Der Standard, No Racism
Thema: Vertrag von Lissabon, Österreich


Polen: Abstimmung über den Vertrag von Lissabon am 1. April

30. März 2008 | 435 Direktaufrufe | 1 Kommentar

Nach Wochen langen Auseinandersetzungen in Polen soll es nun – wie von Anfang an vorhersehbar – zu einer Einigung über die Ratifikation des Vertrags von Lissabon gekommen sein:

Die Kaczynski-Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verlangte Ergänzungen des Ratifizierungsgesetzes, die verhindern sollten, dass die Regierung künftig die Grundrechte-Charta vollständig übernimmt oder auf für Polen günstige Sonderrechte bei EU-Abstimmungen verzichtet. [...] Erarbeitet werden soll ferner ein neues Gesetz über die Kompetenzenteilung in EU-Fragen.

Was dies im Detail bedeuten wird, ist fraglich. Vielleicht ist es möglich, die Grundrechte-Charta in Teilen nicht zu übernehmen, aber zB in Entscheidungen des EuGH werden die Grundsätze der Charta wahrscheinlich unausweichlich immer ihren Niederschlag finden, weshalb es kaum möglich sein dürfte, sich als EU-Mitglied der Charta gänzlich zu entziehen. Daher war vermutlich auch der Streit in den vergangenen Wochen zumindest im Bezug auf die Charta zwecklos.

Wenn Lech Kaczynski dennoch zum Glauben an einen möglichen Vorbehalt im Bezug auf die Charta gelangen konnte und dies nun dazu führt, dass der Ratifikationsprozess am kommenden Dienstag voranschreiten kann, dann möge ihm dies gegönnt sein. Seinen Nachfolger wird es eines Tages vielleicht nicht stören, wenn die Grundrechte-Charta sich doch ihren Weg bahnt, um auch polnischen Bürgern die Rechte zu verschaffen, die schon anderen Unionsbürgern zustehen.

Somit wird es wohl auch nicht mehr zu einem Referendum in Polen kommen.

Quelle: Süddeutsche, Gazeta Wyborcza
Thema: Polen, Vertrag von Lissabon


Europäische Union durch den Vertrag von Lissabon ein Gegengewicht zu den USA?

29. März 2008 | 332 Direktaufrufe | 0 Kommentare

Aus einem lesenswerten Artikel:

The treaty, which needs to be ratified this year by all 27 EU members, would create the EU’s first full-time president. That alone, some analysts say, could give Europe an important counter to the United States in projecting global power. According to many critics, the EU has for too long been a body with too many heads.

Quelle: Austin American-Statesman
Thema: EU-Ausland, Vertrag von Lissabon


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