Dass der Vertrag von Lissabon aufgrund seiner verstärkten Ausprägung einer europäischen Verteidigungspolitik in den USA nicht zu EU-Phorie führen könnte, das Gefühl hatten bereits andere zuvor. Interessante Artikel dazu finden sich nun hier und hier.
Wie der Vertrag in US-Medien vermittelt wird, konnte ich bisher nicht nachvollziehen, aber ein amüsantes Video des Lyndon LaRouche Political Action Committee – im Rahmen des aktuellen US-Wahlkampfes – lässt ahnen, wie nach Meinung mancher in den USA über den Vertrag gedacht werden sollte:
Report: Fascist Lisbon Treaty, US Elections, Economic Crisis
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass Hillary Clinton tatsächlich für eine Haltung gegen den Vertrag von Lissabon steht.
Ob es wirklich zum Weltfrieden beiträgt, wenn einerseits Lyndon LaRouche in den USA und andererseits Helga Zepp-LaRouche in Europa für eine vergiftete Atmosphäre sorgen, ist ebenso fraglich.
Von Wikipedia übrigens:
LaRouches Theorien werden nahezu ausschließlich von Organisationen vertreten, die der nach ihm benannten “LaRouche-Bewegung” nahestehen. In Deutschland sind dies vor allem die von LaRouches Ehefrau Helga Zepp-LaRouche geführte “Bürgerrechtsbewegung Solidarität” und das “Schiller-Institut”. 1996 bezeichnete die damalige Bundesregierung die der LaRouche-Bewegung nahestehende “Europäische Arbeiterpartei” in einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten von CDU/CSU und FDP als “Polit-Sekte”.[BT-Drs. 13/4132] Diese Einschätzung wird auch von Aussteigern vertreten.[Beyes-Corleis, Aglaja (1994) Verirrt. Mein Leben in einer radikalen Politorganisation, Herder: Freiburg i.B. 1994, S. 15]
Faszinierend ist, dass oft gerade Verschwörungstheoretiker solchen Bewegungen folgen, um sich gegen Verschwörungen zu wenden, während sie im Grunde Teil der Verschwörung sind.
Durch die Richtlinien wird das Moratorium verlängert und für den gesamten Tag vor und während des Referendums gelten, bis die Wahllokale geschlossen haben. Das Moratorium soll sicherstellen, dass die Berichterstattung während des Referendums fair und balanciert ist. Man will zudem den Wählern eine Reflexionszeit gewähren, bevor sie eine abschließende Entscheidung treffen.
Während des Moratoriums soll allerdings der Zugang zu Nachrichten weniger restriktiv sein als bislang geplant.
Zudem ist ein Verbot von Referendum-spezifischen Sendungen durch Interessengruppen vorgesehen, während Informationen der Referendum Commission allerdings weiterhin erlaubt bleiben.
Der bevorstehende Vertrag von Lissabon sei ein wichtiges öffentliches Ereignis und die BCI-Richtlinien sollen gelten, um angemessene, unparteiische und objektive Berichterstattung zu sichern. Ausserdem sollen die Änderungen der Richtlinien – im Vergleich zu vorhergehenden Referenden – eine Gleichförmigkeit der Berichterstattung durch alle Rundfunkstationen sowohl im Bezug auf die Übertragung als auch die Moratoriumperiode gewähren, sagt Michael O’Keeffe, Hauptgeschäftsführer der BCI.
Weiterer Hinweis:
Ich habe festgestellt und von einem weiteren User bestätigt bekommen, dass der Zugang zu einigen Websites in Irland mit dem Provider Kabel Deutschland aktuell nicht möglich ist. Das betrifft zB www.ireland.com, www.irlgov.ie und www.bci.ie. Allerdings trifft das, nach Angaben anderer User, nicht auf Arcor und T-Online zu, weshalb es kein deutschlandweites Problem sein dürfte. Wer allerdings mit KD unterwegs ist und sich auf irischen Seiten ungehindert informieren möchte, sollte für den Zweck einen Proxy benutzen.
Man würde sich nur noch mehr zum Vertragsinhalt wünschen. Die genannten Punkte sind zwar bedeutend für die Europäische Union als Organisation, aber nicht die wirklich spannenden im Vertrag für den einzelnen Unionsbürger.
29. April 2008 | 1,018 Direktaufrufe | 1 Kommentar
Die gute Nachricht über das SAA mit Serbien wollte ich ursprünglich für einen späteren Zeitpunkt aufheben, da heute noch eine offizielle Mitteilung dazu versandt werden soll. Die Mitteilung werde ich nun später ergänzen.
Die Niederlande und Belgien haben ihren Widerstand gegen das Abkommen aufgegeben, und die Europäische Union hat Serbien den Abschluss des Abkommens für Beitrittsverhandlungen angeboten. Das Abkommen soll heute um 16.00 Uhr (MESZ) gemeinsam mit dem serbischen Präsidenten Boris Tadic in Luxemburg beim GAERC-Treffen unterschrieben werden.
Allerdings sorgt dieser Schritt in Serbien bereits für Widerstand:
“(Präsident Boris) Tadic und (EU-Chefdiplomat Javier) Solana werden die Unabhängigkeit des Kosovo unterzeichnen. Wir lassen sie wissen, dass sie dieses Abkommen gleich in den Papierkorb werfen können, da die neue Regierung und das neue Parlament die Unterschrift Tadic’ annullieren werden”, erklärte Mladenovic in einer Aussendung, auf die sich die staatliche Presseagentur Tanjug beruft. Auch sei das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen ein “Betrug, sowie ein verfassungs- und staatsfeindlicher Akt”.
Im Zusammenhang mit dem Kosovo hatte ich erst vor wenigen Tagen berichtet.
Update, 16:44 Uhr:
STATEMENT FROM PRESIDENT BORIS TADIC, REPUBLIC OF SERBIA
Luxembourg 29 April 2008
Today, I am proud to announce that Serbia has finally signed the Stabilisation and Association Agreement with the EU. The Agreement sends a clear message: Serbia’s future lies in Europe.
The message delivered today by EU Foreign Ministers was clear and unambiguous – they want Serbia to take its rightful place among them as a full and equal partner. There can no longer be any doubt about our shared commitment to make Serbia an integral part of a stronger and bigger EU.
For the citizens of Serbia the agreement will give greater freedom of travel, closer economic integration and removal of trade barriers, and most importantly the prospect of more employment. By signing the agreement today, we have reconfirmed our commitment to further reform and progress and prevented a path of economic isolation.
It pleases us particularly as we have delivered on this promise to the citizens of Serbia, ahead of the elections.
Now it is up to all citizens of Serbia to think carefully about the real long-term interests of our country and choose accordingly.
Normalerweise sollte man gewissen Vorhaben keine Beachtung schenken, aber sie sind zu amüsant. Kürzlich hatte ich schon einen Eintrag zur Anzeige wegen Hochverrats (durch Ratifikation des Vertrags von Lissabon) verfasst, um auf deren Zwecklosigkeit hinzuweisen.
Auf die Strafanzeige wegen Hochverrats hat es mittlerweile postalische Antwort der Generalbundesanwaltschaft gegeben:
[D]ie Prüfung Ihrer Strafanzeige hat keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Staatsschutzstraftat aus dem Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ergeben.
Vermutlich wurde die Anzeige anschließend im Fach “Q” abgelegt, aber der Versuch, mit einem emotionslosen Brief für Ruhe zu sorgen, war hoffnungslos, denn dem Adressaten ging daraufhin… ein “Lichtlein”… auf, da er das Wort Staatsschutzstraftat wiederum missverstand. Jetzt soll denn doch nur die Polizei bemüht werden. Dort gibt es bestimmt auch ein Fach “Q”.
Die Polizei wird auch nicht mehr unternehmen als die Generalbundesanwaltschaft. Hätte auch nur der geringste Verdacht bestanden und wäre es ein Fall, mit dem zumindest die Landesstaatsanwaltschaft etwas anfangen könnte, dann hätte die Generalbundesanwaltschaft ihn schon selbst gemäß § 142a GVG ans Land abgegeben.
Am Montag hat Bundespräsident Heinz Fischer das Zustandekommen des Gesetzes zur Ratifizierung des Vertrags von Lissabon beurkundet. Laut Art. 47 Abs. 3 B-VG muss in Österreich nun noch der Bundeskanzler die Beurkundung gegenzeichen:
Artikel 47. (1) Das verfassungsmäßige Zustandekommen der Bundesgesetze wird durch den Bundespräsidenten beurkundet.
(2) Die Vorlage zur Beurkundung erfolgt durch den Bundeskanzler.
(3) Die Beurkundung ist vom Bundeskanzler gegenzuzeichnen.
Im Anschluss daran folgt die Kundgabe:
Artikel 49. (1) Die Bundesgesetze sind vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundzumachen. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, treten sie mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und gelten für das gesamte Bundesgebiet.
Herr Fischer wies in der Aussendung der Präsidentschaftskanzlei darauf hin, dass der Reformvertrag “inhaltlich nahezu identisch” mit dem gescheiterten EU-Verfassungsvertrag sei, die in Österreich vor drei Jahren “problemlos und ohne Ängste ratifiziert” wurde. Die damaligen Argumente haben auch heute ihre Gültigkeit. “Die österreichische Neutralität wird nach dem Inkrafttreten des EU-Reformvertrages die gleiche sein wie vorher”, ließ Fischer zudem mitteilen. Eine Volksabstimmung sei nicht nötig, da es sich beim Vertrag von Lissabon um keine Gesamtänderung der Verfassung handle. Damit sei der EU-Vertrag von Lissabon “in verfassungskonformer Weise zustande gekommen”.