Vor der Ratifikation des Vertrags von Lissabon ist in Deutschland eine Änderung des Grundgesetzes geplant. Bislang ist nicht abschließend bekannt, welche Artikel inwieweit geändert werden sollen. Aktuell finden noch Beratungen statt. Eine Abstimmung über die Grundgesetzänderung im Bundestag ist derzeit angeblich für den 24. April 2008 geplant. Nach bisherigen Informationen von Politikern und Medien sollen die folgenden Artikel geändert werden:
In Art. 23 GG soll ein Absatz 1a eingefügt werden, um im Fall eines Verstoßes der EU gegen das Subsidiaritätsprinzip “vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben” zu können (sog. Subsidiaritätsklage). Der Bundestag soll auf Antrag einer Fraktion dazu verpflichtet werden können, “wenn nicht zwei Drittel seiner Mitglieder widersprechen”. Es genügt die Zustimmung eines Viertels der Mitglieder des Bundestages für die Durchführung des Verfahrens.
Im Zusammenhang mit der Änderung von Art. 23 GG soll auch Art. 93 GG angepasst werden.
Durch eine Änderung des Art. 45 GG soll der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Bundestages ebenfalls gegenüber der EU gestärkt werden.
Die Liste der Artikel, die im Grundgesetz vor der Ratifikation des Vertrags geändert werden sollen, ist möglicherweise noch nicht vollständig.
Bislang sollten die geplanten Änderungen EU-Gegnern keinen Grund zur Aufregung bieten, da sie voraussichtlich Deutschland in höherem Maß als bisher – den Vorgaben des Vertrags von Lissabon entsprechend – stärken. Dennoch sehen darin manche einen “Staatsstreich von Faschisten, die uns damit sämtlicher Rechte und Freiheiten, die paar die wir noch haben, endgültig berauben”.
Das angeblich bevorstehende Szenario, das in der Welt mit der Überschrift “Lissabon-Vertrag droht in Deutschland zu scheitern” gezeichnet wird, ist dagegen wohl nicht weiter ernstzunehmen. Möglicherweise wird der vom Bundesrat selbst vorgeschlagene Termin (23. Mai 2008) für die geplante Verabschiedung des Vertrags nicht eingehalten werden können, wenn zuvor eine Grundgesetzänderung (welche unter anderem vom Bundesrat im Februar selbst angeregt wurde) erforderlich ist, jedoch wird das nicht das Scheitern des Vertrags zur Folge haben, sondern lediglich dazu führen, dass sich eine Abstimmung über den Vertrag im Bundesrat verschieben wird. Von einem Scheitern in Deutschland ist noch lange nicht die Rede.
Quelle: Die Welt, FAZ, Bundesrat, ddp, Bundesregierung, FTDThema: Deutschland, Vertrag von Lissabon

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