14. Juni 2009 | 4,075 Direktaufrufe | 5 Kommentare
Am 30. Juni 2009 gegen 10:00 Uhr wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Vertrag von Lissabon verkündet.
Die Aktenzeichen zur Sache lauten 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08, 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08 und 2 BvR 182/09.
Quelle: BVerfGThema: Deutschland, Schachtschneider, Vertrag von Lissabon

Juni 14th, 2009 um 18:18 Uhr
Was erwartest du für ein Urteil?
Juni 14th, 2009 um 20:16 Uhr
Verfassungsgemäß. Ich denke nicht, dass Deutschland den Vertrag aufhalten wird. Ich sehe im Vertrag keine Probleme.
Juni 28th, 2009 um 17:53 Uhr
Was ist mit Az. 2 BvR 1958/08 ?
Juni 28th, 2009 um 19:03 Uhr
Vielleicht existiert eine solche Beschwerde gar nicht, obwohl das behauptet wird? Ich weiß es nicht. Am besten das BVerfG mal anrufen.
Juni 30th, 2009 um 10:24 Uhr
Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag…
aber auf nationaler Ebene in Deutschland sind Nachbesserungen erforderlich. Deshalb kann Deutschland die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vorerst nicht hinterlegen. So lautet das heutige einstimmige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Da…