30. Juni 2009 | 4,424 Direktaufrufe | 9 Kommentare
aber auf nationaler Ebene in Deutschland sind Nachbesserungen erforderlich. Deshalb kann Deutschland die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vorerst nicht hinterlegen. So lautet das heutige einstimmige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Fortschreiten der europäischen Integration ist somit nicht gefährdet, jedoch zunächst erneut bis zur Nachbesserung auf nationaler Ebene gebremst.
Quelle: BVerfG [de], BVerfG [en]Thema: Deutschland, Schachtschneider, Vertrag von Lissabon

Juni 30th, 2009 um 12:36 Uhr
Faszinierendes, wenngleich zu erwartendes Urteil. So können sich alle Seiten als Gewinner fühlen, einschließlich dem Gericht selbst.
Juni 30th, 2009 um 19:43 Uhr
Vertrag von Lissabon – Gestoppt oder nicht gestoppt? Das ist hier die Frage….
Beides. Heute hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, das ich persönlich als "historisch” bezeichnen würde, denn sowohl EU-Befürworter, die einen Stopp des Prozesses der Europäischen Integration fürchteten, als auch EU-Kritiker, die …
Juni 30th, 2009 um 19:55 Uhr
Ich denke nicht, dass es zu erwarten war, WIE es gefällt wurde. Aber ich erinnere mich, dass ich letztes Jahr im Frühjahr eine Petition an den Bundestag gerichtet habe, in der ich darum bat, in den kritisierten Punkten das Gesetz zu verbessern. Ich glaube, darauf habe ich niemals eine Antwort erhalten. Ich müsste den Petitionsausschuss noch einmal kontaktieren, aber mittlerweile ist es auch gleichgültig, denn einmal wieder wurde auf nationaler Ebene Europarecht fehlerhaft integriert. Das ist ja nicht das erste Mal. Bedauerlich daran ist nur, dass manch einer wieder behaupten wird, dass man auf EU-Ebene Fehler begangen hat, obwohl es ein nationales Problem ist.
Juli 1st, 2009 um 06:41 Uhr
Ein guter Tag für Europa, ein schlechter Tag für den Bundestag, weil wieder einmal nachgebessert werden muss. Wichtig ist und bleibt das ” Ja ” zu Lissabon bzw. den notwenigen und überfälligen institutionellen Reformen. Es ist eh lächerlich, dass EU Kritiker Brüssel als ” undemokratisch ” oder gar ” diktatorisch ” beschimpfen, gleichzeitig aber einen Vertrag bekämpfen, der eben für mehr Demokratie sorgen wird. Dass die nationalen Parlamente mehr zu sagen haben werden ist übrigens auch nicht neu, sondern eben ein Teil des viel geschmähten Reformvertrages. Das alles hat mit dem Urteil nichts zu tun ,wird aber in einigen Kommentaren so dargestellt.
Juli 1st, 2009 um 06:51 Uhr
PS: Hier übrigens ein lesenswertes Resümee, der nun endlich vergangenen tschechischen Ratspräsidentschaft. Eigentlich fast schon tragisch, aber bei so einem unsäglichen Präsidenten kann man wohl nichts anderes erwarten:
http://euobserver.com/9/28398
Beim ” guten ” Herrn Klaus kann man wohl ehr von einer PräsidEnte sprechen!
Juli 1st, 2009 um 12:55 Uhr
Da kann man wieder mal sehen, wie unterschiedlich die Medien das selbe Urteil auslegen. Während tagesschau.de “Ja zum Vertrag von Lissabon” schreibt, titelt web.de “Karlsruhe stoppt den Lissabon-Vertrag”.
Ich persönlich würde Mr. Gauweiler & Co. gerne mal “In your face” entgegenbringen, und Ihnen nahe legen, sich mit anderen Dingen zu beschäftigen, weil sie offensichtlich (den Vertrag von Lissabon) nicht lesen können…
Juli 1st, 2009 um 21:57 Uhr
Frage. Ich hab gelesen, das Deutschland in Europa nur noch für ein Gesetz stimmten kann, wenn der Bundestag / Bundesrat dafür gestimmt hat. Stimmt das?
Ebenfalls stand darin, das bei Mehrheit nach den Lissabon-Kriterien der Deutsche “Gesandte” in jeden Fall für das Gesetz stimmen muss. Das klingt für mich ein wenig unlogisch, das bei Mehrheit alle Zustimmen müssen. Aber hoffe mich kann jemand aufklären.
Weil wenn das stimmt stellt sich ja schon die Frage ob es Mehrheitsentscheide gegen Deutschland überhaupt geben kann. Oder gilt das nur für besondere (z.B. Grundgesetzwidrige) Gesetze?
Danke für die Aufklärung.
Der Artikel: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30634/1.html
Juli 3rd, 2009 um 05:29 Uhr
@ Fidelio – Ja, es ist immer auch Ansichtssache und gerade wenn es um die EU geht, sind auch einige Journalisten schlecht informiert oder drücken eben bewusst ihre Abneigung aus. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht den Vertrag von Lissabon gestoppt, sondern das deutsche Begleitgesetz zum Vertrag. Also etwas, von dem 98% der Bevölkerung nichteinmal etwas weiß. Natürlich verzögert sich die Ratifizierung dadurch etwas, aber da sich die Parteien ( außer der Linken ) in ihrer Haltung zum Vertrag einig sind, kann man ganz eindeutig behauptet, dass der Vertrag nicht gestoppt wird – zumindest nicht von Deutschland.
@Paul – Solche Details kann ich nicht so schnell beantworten. Vielleicht kennt sich da jemand besser aus. Mir machen ehr die Aussagen von Jo Leinen Sorge:
http://www.focus.de/politik/deutschland/eu-jo-leinen-deutschland-wird-und132lahme-enteund147-der-eu_aid_413091.html
Deutschland, der ” Motor der Integration ” als eine Lame Duck dank Karlsruhe? Das wäre keine schöne Vorstellung und auch schlecht für das Image!
Juli 3rd, 2009 um 17:36 Uhr
Welch ein Jubel alles toll? Fazit: Vor dem Urteil war der Vertrag böse und jetzt sagen die selben Leute (Gauweiler und co.) wir sind mit dem Urteil zufrieden. Für mich bleibt es dabei der Vertrag ist durch uns das Volk nicht legitimiert worden. Aber was wir zu sagen haben interesiert nicht einmal das Verfassungsgericht obwohl es die Möglichkeit hätte anders zu entscheiden. Seit einigen Jahren gibt es keine klaren Urteile mehr die sagen ja oder nein. Ob es um Datenschutz oder Nichtrauchergesetze geht und wie jetzt Lissabon es gibt nur noch ein Ja aber… Das sich soetwas recht sieht man nun an der erneuten Diskussion zum Nichtraucherschutz. Ich höre auf mit schreiben sonst wird das noch eine Dissertation.