Fragen & Antworten
- Gibt es den Vertrag von Lissabon auch in lesbarer Form? – JA.
- Wird durch den Vertrag von Lissabon die Todesstrafe wieder eingeführt? – NEIN.
- Wurde dem deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler die Ratifikation des Verfassungsvertrags untersagt? – NEIN.
- Spricht die Verfassungswidrigkeit des Europäischen Haftbefehls in Deutschland 2005 gegen den Vertrag? – NEIN.
- Hebelt der Vertrag die Referendumspflicht in Irland aus? – NEIN.
- What is Article 48 TEU about?
- Begehen die Bundestagsmitglieder in Deutschland Hochverrat, wenn sie dem Vertrag von Lissabon zustimmen? – NEIN.
- Stimmt es, dass der Vertrag von Lissabon sehr viel vom EU-Verfassungsvertrag enthält? – JA.
- Woran sind eigentlich die Referenden in Frankreich und den Niederlanden zum Verfassungsvertrag gescheitert?
- Verstößt die Grundgesetzänderung im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon gegen die Ewigkeitsklausel in Deutschland? – NEIN.
- Ist die Europäische Union an allem Schuld? – NEIN.
- Worüber kann das Europäische Parlament nach dem Vertrag als Gesetzgeber entscheiden?
- Stimmt es, dass die Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ebenfalls ein Initiativrecht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU erhalten? – JA.
- Ist die gemeinsame Verteidigungspolitik im Vertrag von Lissabon eigentlich ein ganz neues Ziel, von dem ich vorher nichts ahnen konnte? – NEIN.
- Besteht nach dem Vertrag von Lissabon eine Aufrüstungsverpflichtung? – NEIN.
- Muss sich mein Staat an Angriffskriegen beteiligen? – NEIN.
- Fällt die bisherige Klagemöglichkeit nach Art. 230 Abs. 4 EG gegen eine Handlung, die an eine andere Person gerichtet wurde, für natürliche und juristische Personen mit dem Vertrag von Lissabon weg? – NEIN.
- Wird der Deutsche Bundestag mit dem Vertrag von Lissabon völlig entmachtet? – NEIN.
- Enthält der Vertrag von Lissabon einen Gottesbezug? – NEIN.
- Warum soll die Europäische Union eigentlich kein Bundesstaat werden?
- Könnte in Irland ein EU-Vertrag ohne Volksabstimmung ratifiziert werden? – JAIN.
Über das Formular können Fragen zur Europäischen Union gestellt werden. Die Fragen sollten möglichst geschlossen, im Bezug auf Fakten gestellt sein und keine Glaskugelei erfordern. Die im Formular angegebenen persönlichen Daten werden in der Antwort nur dann verwendet, wenn ausdrücklich darum gebeten wird.