Handelsrecht
Als Handelsrecht wird das Sonderprivatrecht bezeichnet, welches Kaufleute innehaben. Damit wird es dem privaten Zivilrecht zugerechnet, auch wenn es nicht nur ein private, sondern auch öffentlich-rechtliche Maßstäbe besitzt. Wenn das Handelsrecht angewendet werden soll, muss ein Beteiligter die Eigenschaft als Kaufmann besitzen. Das ist derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. Das Handelsrecht ist nicht unabhängig, sondern wird dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu- und untergeordnet. Kaufleute genießen besondere Rechte, die im Handelsgesetzbuch zu finden sind. So handelt er eigenverantwortlich und hat einen Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen.
Geschäfte müssen zügig abgewickelt werden, wenn das nicht der Fall ist, kann eine unverzügliche Mängelrüge angestrebt werden. Kaufleute genießen Rechtsklarheit und die Handelsbräuche werden in das aktuell geltende Recht integriert. Im weiteren Sinne werden auch Nebengesetze dem Handelsrecht zugeordnet. Dazu zählen etwa das Gesellschaftsrecht, das Wechselgesetzt oder das Scheckgesetz. Einst waren es die städtischen Rechte der Handelsmetropolen, die das heutige Handelsrecht als Verpflichtung und Maßstab schufen. In Deutschland gilt das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, welches bereits seit 1861 Bestand hat. Es wurde immer wieder überarbeitet und trat in der heutigen Form im Jahr 1900 in Kraft.
Wichtig zu wissen für Kaufleute in Europa ist, dass sich das Handelsrecht in den einzelnen Staaten der Europäischen Union unterscheiden kann. In Österreich zum Beispiel gilt ein anderes Handelsrecht, als in Deutschland. Es sind zwar meist Ähnlichkeiten vorhanden, dennoch gibt es keine völlige Gleichstellung. Daher ist es wichtig, dass schon bei Vertragsschluss festgelegt wird, welches Handelsgesetz gültig haben soll, wenn die beiden Handelspartner aus unterschiedlichen Staaten stammen. So können Streitigkeiten von Vornherein vermieden werden. Einige Staaten haben übrigens gar kein eigenes Handelsrecht. Dies ist beispielsweise in der Schweiz der Fall. Maßgeblich ist hier das Zivilgesetzbuch, welches bei Streitigkeiten Anwendung findet. Auch in dem Fall sind vorherige Absprachen der Handelspartner wichtig, damit es am Ende nicht zum Streitfall kommt, weil jeder nach einem anderen Recht handeln möchte.