Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier erwähnte gegenüber der Bild am Sonntag das im Vertrag von Lissabon – in Art. 11 (4) EUV – vorgesehene Bürgerbegehren als Hoffnungsschimmer gegen eine zunehmende “Zuschauerdemokratie”.
Diese Möglichkeit der Volksinitiative «könnte vielleicht dazu beitragen, dass sich die Menschen wieder mehr für Politik begeistern», sagte der Präsident. «Derzeit befinden wir uns auf dem Weg in eine Zuschauerdemokratie. Die Bürger lassen sich mehr und mehr von Politik unterhalten statt sie mitzugestalten.»
Dabei fällt mir gerade eine Möglichkeit auf, den Vertrag von Lissabon zu kürzen:
Art. 11 EUV (4)
Unionsbürgerinnen undUnionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jenerBürgerinnen undBürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.
Eine Legaldefinition am Anfang des Vertrags, die alle neutralen Personenbezeichnungen als sowohl männlich wie weiblich definiert, hätte genügt. Vielleicht hätte es auch genügt, die Übersetzung des Vertrags keinem Korinthenkacker zu überlassen, denn in der englischen Version ist die Bezeichnung geschlechtsneutral:
Art. 11 EUV (4) Not less than one million citizens who are nationals of a significant number of Member States may take the initiative of inviting the European Commission, within the framework of its powers, to submit any appropriate proposal on matters where citizens consider that a legal act of the Union is required for the purpose of implementing the Treaties.
Aber vielleicht strebt man in deutschsprachigen Regionen doch tatsächlich an, auf EU-Ebene ausschließlich Männern die bedeutenden Positionen zu überlassen, haha:
Art. 16 EUV (6) Ein Mitglied der Kommission legt sein Amt nieder, wenn es vom Präsidenten [oder der Präsidentin] dazu aufgefordert wird. Der Hohe Vertreter [oder die Hohe Vertreterin] der Union für Außen- und Sicherheitspolitik legt sein[/ihr] Amt nach dem Verfahren des Artikels 18 Absatz 1 nieder, wenn er[/sie] vom Präsidenten [oder der Präsidentin] dazu aufgefordert wird.
Welcher Partei der Übersetzer des Vertrags, der Frauen nur ein Bürgerbegehren zugesteht, wohl angehört? Eine Übersetzerin war es jedenfalls vermutlich nicht.
Quelle: ddpThema: Europ. Kommission, Vertrag von Lissabon

