Mietrecht

Das Mietrecht ist dem Zivilrecht zugeordnet, denn es regelt das Recht gleichgestellter Personen. Das Mietrecht wird nicht nur für Immobilien angewendet, obgleich es hier am häufigsten zum Einsatz kommt, sondern auch für die Miete anderer Güter. Anders als bei Bereichen wie Verbrauchsgüterkauf oder Timesharing existiert zur Zeit jedoch noch kein europäischer Rechtsakt zum Mietrecht. Auch die Forschergruppe Acquis, die das Europarecht im Bereich des Privatrechts analysiert hat zum Thema Mietrecht bisher noch nichts veröffentlicht. Publikationen zum europäischen Privatrecht behandeln das Mietrecht daher nur kurz und umgekehrt beziehen sich nur wenige nationale mietrechtliche Publikationen auf das Europarecht.

Unterschiede zwischen den Mietrechtsordnungen der EU Mitgliedstaaten können zur Zeit noch recht groß ausfallen. Beispielweise regelt das deutsche Mietrecht viele Sachverhalte eindeutiger und strenger als das spanische. Wer im Ausland vermietete oder zur Vermietung bestimmte Immobilien kaufen möchte, kommt nicht umher, sich mit dem dortigen Mietrecht detailliert zu bschäftigen. Firmen die EU-weit investieren, arbeiten daher zur Zeit zwangsweise mit 27 verschiedenen Mietrechtordnungen. Da andererseits aber schon heute europäische Rechtsakte in für das Mietrecht verwandte Binnensachverhalte wie Verbraucherschutz oder Antidiskriminierungsgesetze eingreifen, besteht ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass aus dem Europarecht Fehlschlüsse auf die Rechtslage des jeweiligen Staates gezogen werden.

In Deutschland ist auffällig, dass die Immobilienlandschaft in erster Linie durch Mietwohnungen charakterisiert wird. Dies begründet sich aus der Wohnungsknappheit nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Dies macht auch klar, warum das Mietrecht in Deutschland so wichtig ist. Es spielt aber auch in andere Rechte hinein, wie etwa in das Recht bei Leasing und Finanzierung. Im Mietrecht geht es um die rechtlichen Grundlagen für Mietverträge. Das heißt, es wird der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter rechtlich geregelt, wobei jeder Rechte und Pflichten zugewiesen bekommt. Hier gilt der so genannte Grundsatz der Privatautonomie.

Rechtlich wird eine Gleichstellung von Mieter und Vermieter vorgenommen, allerdings gilt diese nicht in Bezug auf die wirtschaftliche Stellung. Damit der Vermieter eine eventuelle Abhängigkeit des Mieters nicht ausnutzt und ihn benachteiligt, soll der Mietvertrag so gestaltet werden, dass der Mieter keine Benachteiligung erfahren kann. Beispiele dafür sind Kündigungsfristen oder Kündigungsgründe. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem angemessenen Zustand zu übergeben und diesen zu erhalten. Reparaturen an Gegenständen, die zur Wohnung gehören, fallen in das Ressort des Vermieters. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter nach Setzung einer entsprechenden Frist die Miete kürzen.