Exklusivvermarktung von TV-Fußballrechten

Europäischen Pay-TV Anbieter sind wenig erfreut über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches besagt, dass Fußballfreunde auch auf Anbieter aus dem Ausland zurückgreifen dürfen, wenn sie sich eine Fußballübertragung ansehen wollen. Bisher war es so geregelt, dass die Fußballrechte im eigenen Land verkauft werden konnten und zwar gegen viel Geld an die Pay-TV-Sender. Dafür konnten die Sender exklusive Rechte genießen. Dies widerspricht allerdings dem Wettbewerbsrecht in der Europäischen Union, teilte der Europäische Gerichtshof mit. Nach dessen Ansicht verstoßen die nationalen Vorschriften, die besagen, dass keine Decoderkarten aus dem Ausland verwendet werden dürfen, gegen den Grundsatz für den freien Dienstleistungstransfer. Außerdem würde das Wettbewerbsrecht beschnitten.

Zu dem Urteil kam es aufgrund eines Rechtsstreits in Großbritannien, doch dieses könnte weit reichende Folgen auch für den deutschen Markt und für die Finanzierung der Profivereine haben. Rund 412 Millionen Euro werden derzeit noch von der Bundesliga pro Saison eingenommen. Der Auslöser für den Rechtsstreit kommt aus Großbritannien, wo eine Pub-Besitzerin Fußball im Pay-TV zeigte, dafür allerdings eine Decoderkarte aus Griechenland verwendete. Diese war weitaus günstiger. Die englische Fußballliga verklagte sie daraufhin. Der Streit zog sich inzwischen über mehrere Jahre hinweg, das Urteil zeichnete sich aber seit längerem ab. Daher auch keine Überraschung bei der Deutschen Fußballliga. Gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden.

Es geht dabei auch um das Urheberrecht. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass einzelne Teile, die bei einer solchen Sendung übertragen werden, geschützt seien. Dazu zählen etwa die Hymnen. Die Spiele selbst hingegen seien nicht geschützt. Die Übertragungen, die gezeigt würden, seien aber eine öffentliche Wiedergabe. Damit müssten sie vom Urheber gebilligt werden. Die Bestätigung des Urteils durch den Britischen Gerichtshof steht zwar bislang noch aus, allerdings ist davon auszugehen, dass er dem Urteil des Europäischen Gerichtshof beipflichten wird. Hier dürfte es keine Überraschungen mehr geben.